Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

19 
steigenden Menge der in den verschiedenen Ländern 
im Druck erscheinenden Werke. 
8 10. 
Der neuen von uns in Cassel zu errichtenden 
Büchersammlnng soll die Benennung: 
„Murhardffche Biblivthek der Stadt Cassel" 
beigelegt werden und das Bibliotheksgebüude auch 
in seinem Frontispiee diese Worte als In- und 
Aufschrift in der Mitte seiner äußern Facade 
führen. Sämmtliche Bücher und Werke der Stadt 
bibliothek, die aus unserm Stiftnngsfond an 
geschafft worden sind, sollen auf der Rückseite des 
Titelblatts mit dem Stempel „Ex fundatione 
fratrum Murhard“ versehen werden. 
§ 11. 
Die von uns hinterlassene Büchersammlung 
soll dazu dienen, den ersten Grund zu der von 
uns gestifteten städtischen Bibliothek zu legen. 
Die von uns hinterlassenen Manuscripte und 
Kollektionen sollen zu unserm Andenken in be 
sondern Glasschränken im Lokal der Stadtbiblio 
thek aufbewahrt bleiben und, jedoch unter Aufsicht 
des Bibliothekars, deren Einsicht und Benutzung 
im Arbeitszimmer der Bibliothek gestattet fein. 
Der Stadtrath wird Fürsorge treffen, daß die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.