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steigenden Menge der in den verschiedenen Ländern
im Druck erscheinenden Werke.
8 10.
Der neuen von uns in Cassel zu errichtenden
Büchersammlnng soll die Benennung:
„Murhardffche Biblivthek der Stadt Cassel"
beigelegt werden und das Bibliotheksgebüude auch
in seinem Frontispiee diese Worte als In- und
Aufschrift in der Mitte seiner äußern Facade
führen. Sämmtliche Bücher und Werke der Stadt
bibliothek, die aus unserm Stiftnngsfond an
geschafft worden sind, sollen auf der Rückseite des
Titelblatts mit dem Stempel „Ex fundatione
fratrum Murhard“ versehen werden.
§ 11.
Die von uns hinterlassene Büchersammlung
soll dazu dienen, den ersten Grund zu der von
uns gestifteten städtischen Bibliothek zu legen.
Die von uns hinterlassenen Manuscripte und
Kollektionen sollen zu unserm Andenken in be
sondern Glasschränken im Lokal der Stadtbiblio
thek aufbewahrt bleiben und, jedoch unter Aufsicht
des Bibliothekars, deren Einsicht und Benutzung
im Arbeitszimmer der Bibliothek gestattet fein.
Der Stadtrath wird Fürsorge treffen, daß die