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aufgestellt werden könne, so sollen zunächst nach
unserem Ableben sämmtliche Jahreseinkünfte unserer
Stiftung vorübergehend eine Zeit lang kapitalisirt
und zur Bildung eines Bankapitals für die Er
richtung eines Bibliothekgebäudes oder zur käuf
lichen Erwerbung eines passenden Hauses zu diesem
Behufe für unsere Stiftung angewendet werden.
8 7.
Ist das Kapital zu dem im vorigen 8 an
gegebenen Behuf gesammelt, dann soll mit der
Kapitalisirung der Zinsen des Stiftungsfonds noch
einige Zeit hindurch fortgefahren werden, um
einen eigenen permanenten Fond zu bilden,
groß genug um mit dessen Zinsen alle Ausgaben
decken zu können, welche unsere Stiftung noch
neben ihrer Hauptausgabe (der für den Bücher
ankauf) zu bestreiten hat. Als Gegenstände solcher
aus den Zinsen dieses Fonds zu deckenden Aus
gaben sind namentlich zu betrachten: die Besoldung
des Dienstpersonals der Bibliothek — das be-
nöthigte Schreibmaterial — das Brennmaterial
für Heizung des Bibliotheksarbeitszimmers —
der Buchbinderlohn — die Anschaffung und Unter
haltung des Inventars (Meubles, Reposituren,
Treppenleitern rc.) — die Erhaltung des Bibliotheks
gebäudes in Bau und Besserung — die auf dem