Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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Dieser Reservefond soll auf die nehmliche Weise 
wie das ursprüngliche Stiftnngsvermögen ver 
waltet und als Anhängsel desselben angesehen 
werden. Derselbe ist insonderheit dazu bestimmt, 
etwaige Vermögens- oder Kapital-Verluste wieder 
auszugleichen, die entweder noch bei Lebzeiten 
der Stifter oder in der Folgezeit durch unvor 
hergesehene unglückliche Zufälle entstehen könnten. 
Sollte aber durch irgend einen Unfall ein so 
beträchtlicher Theil des Stiftungsfonds verloren 
gehen, daß der, entstandene Verlust durch den 
oben angeordneten Reservefond nicht vollständig 
gedeckt werden könnte: dann soll die Verwendung 
der Zinsen des übrigen Theils des Stiftungs 
fonds zu dem im nachfolgenden § 5 bezeichneten 
Zweck so lange unterbleiben, bis das Kapital in 
seiner vollen Integrität wieder hergestellt ist. 
8 5. 
Die Zinsen der Murhard'fchen Stiftung 
sollen verwendet werden zur Bildung und Unter 
haltung einer der Stadt Cassel für alle Zukunft 
angehörigen Bibliothek. 
8 6. 
Da es aber vor Allem erforderlich ist, ein 
Gebäude zu besitzen, worin die Stadtbibliothek
	        
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