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Dieser Reservefond soll auf die nehmliche Weise
wie das ursprüngliche Stiftnngsvermögen ver
waltet und als Anhängsel desselben angesehen
werden. Derselbe ist insonderheit dazu bestimmt,
etwaige Vermögens- oder Kapital-Verluste wieder
auszugleichen, die entweder noch bei Lebzeiten
der Stifter oder in der Folgezeit durch unvor
hergesehene unglückliche Zufälle entstehen könnten.
Sollte aber durch irgend einen Unfall ein so
beträchtlicher Theil des Stiftungsfonds verloren
gehen, daß der, entstandene Verlust durch den
oben angeordneten Reservefond nicht vollständig
gedeckt werden könnte: dann soll die Verwendung
der Zinsen des übrigen Theils des Stiftungs
fonds zu dem im nachfolgenden § 5 bezeichneten
Zweck so lange unterbleiben, bis das Kapital in
seiner vollen Integrität wieder hergestellt ist.
8 5.
Die Zinsen der Murhard'fchen Stiftung
sollen verwendet werden zur Bildung und Unter
haltung einer der Stadt Cassel für alle Zukunft
angehörigen Bibliothek.
8 6.
Da es aber vor Allem erforderlich ist, ein
Gebäude zu besitzen, worin die Stadtbibliothek