Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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Testament. 
Wir Endesunterzeichnete Brüder Dr. Friedrich 
Wilhelm August Mnrhard und Dr. Johann Karl 
Adam Murhard verordnen für den Fall unseres 
Ablebens Folgendes: 
Vor Allen setzen wir uns gegenseitig zu 
Erben ein, so daß der letztlebende von uns 
des vorher verstorbenen gesammten Nachlaß 
erhalten soll. 
Zugleich ernennen wir hierdurch unsere 
Vater- und Geburtsstadt Kassel zur alleinigen 
Erbin unseres gesammten Nachlasses nach 
unserem Tode, unter nachfolgenden Be 
dingungen: 
Unsere gesammte Hinterlassenschaft soll einen 
für ewige Zeiten bestimmten, gedachter Commune 
als Eigenthum angehörigen unveräußerlichen 
Fond bilden unter der Benennung „MurhardMe 
Stiftung." Der Kapitalstock dieses Fonds soll nie 
angegriffen, die Zinsen desselben aber sollen nur 
auf die in weiter unten folgenden §§ näher be 
stimmte Art und Weise verwendet werden.
	        
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