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Testament.
Wir Endesunterzeichnete Brüder Dr. Friedrich
Wilhelm August Mnrhard und Dr. Johann Karl
Adam Murhard verordnen für den Fall unseres
Ablebens Folgendes:
Vor Allen setzen wir uns gegenseitig zu
Erben ein, so daß der letztlebende von uns
des vorher verstorbenen gesammten Nachlaß
erhalten soll.
Zugleich ernennen wir hierdurch unsere
Vater- und Geburtsstadt Kassel zur alleinigen
Erbin unseres gesammten Nachlasses nach
unserem Tode, unter nachfolgenden Be
dingungen:
Unsere gesammte Hinterlassenschaft soll einen
für ewige Zeiten bestimmten, gedachter Commune
als Eigenthum angehörigen unveräußerlichen
Fond bilden unter der Benennung „MurhardMe
Stiftung." Der Kapitalstock dieses Fonds soll nie
angegriffen, die Zinsen desselben aber sollen nur
auf die in weiter unten folgenden §§ näher be
stimmte Art und Weise verwendet werden.