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Daß die Herren Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm
August Murhard und Dr. Johann Carl Adam
Murhard Hierselbst der Inhalt genehmigt und
zu vorstehenden ihren Namensunterschriften sich
bekannt haben, dies beglaubigt.
Cassel, am 3. Juni 1845.
(L. 8.)
(gez.) Clement.
Stadtgerichts-Sekretar.
Geschehen Cassel, am zwanzigsten September
Eintausend achthundert zwei und fünfzig, Vor
mittags Elf Uhr Vierzig fünf Minuten.
Im Geschäftslokal Kurfürstlichen Stadtgerichts
vor dem Stadtgerichts-Assessor Vogel und dem
Stadtgerichts-Aktuar Stern erschien der von
Person bekannte Johannes Vogt von hier, über
reichte kraft Vollmacht in 1. ein in weißes Papier
eingeschlagenes, mit drei rothen Siegeln ver
schlossenes und der Aufschrift:
„Codicill zu dem im Jahre 1845 beim Stadt
gerichte zu Cassel hinterlegten Testamente von
Friedrich Wilhelm August Murhard und
Johann Carl Adam Murhard.
Dieses Codicill zu unserm gemeinschaftlichen
Testamente ist gleichzeitig mit letzterem nach dem
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