Full text: Die Familie Pfeiffer

eine kurfürstliche Verordnung, durch welche die 
gegenteilige Ansicht als Rechtsnorm für die Zukunft 
aufgestellt wurde. Hierdurch entstanden solche 
Mißverhältnisse, daß Wilhelm, um nicht „mit dem 
erklärten Willen des Fürsten in Widerspruch zu 
treten oder mit seinem eigenen Bewußtsein zu 
zerfallen", es vorzog, den kurfürstlichen Staatsdienst 
zu verlassen und einem an ihn ergangenen Ruse au 
das zu Lübeck errichtete Oberappellationsgericht für 
die vier freien Städte im September 1820 folge 
zu leisten. 
So günstig sich nun auch dort seine Verhältnisse 
in jeder Beziehung gestalteten, so blieb doch sein 
innerer Sinn fortwährend dein alten Vaterlande in 
treuer Ergebenheit zugewendetsodaß er, nachdem 
Kurfürst Wilhelm !. am 27. Februar 1821 ge 
storben war und sein Sohn als Wilhelm II. die 
Regierung übernommen hatte, gern die Gelegenheit 
ergriff, dem Ruse zur Rückkehr in sein Vaterland 
zu folgen. 
Im Oktober 1821 trat Wilhelm Pfeiffer 
auf's neue in das Oberappellationsgericht zu Kassel 
ein. 
Aus Wunsch der Kurfürstin Auguste, die als 
echte Landesmutter, beseelt von Wohlwollen uiid 
warmer Teilnahme für ihre Unterthanen, in ihrem 
einzigen Sohne, dem nachmaligen Kurfürsten
	        
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