eine kurfürstliche Verordnung, durch welche die
gegenteilige Ansicht als Rechtsnorm für die Zukunft
aufgestellt wurde. Hierdurch entstanden solche
Mißverhältnisse, daß Wilhelm, um nicht „mit dem
erklärten Willen des Fürsten in Widerspruch zu
treten oder mit seinem eigenen Bewußtsein zu
zerfallen", es vorzog, den kurfürstlichen Staatsdienst
zu verlassen und einem an ihn ergangenen Ruse au
das zu Lübeck errichtete Oberappellationsgericht für
die vier freien Städte im September 1820 folge
zu leisten.
So günstig sich nun auch dort seine Verhältnisse
in jeder Beziehung gestalteten, so blieb doch sein
innerer Sinn fortwährend dein alten Vaterlande in
treuer Ergebenheit zugewendetsodaß er, nachdem
Kurfürst Wilhelm !. am 27. Februar 1821 ge
storben war und sein Sohn als Wilhelm II. die
Regierung übernommen hatte, gern die Gelegenheit
ergriff, dem Ruse zur Rückkehr in sein Vaterland
zu folgen.
Im Oktober 1821 trat Wilhelm Pfeiffer
auf's neue in das Oberappellationsgericht zu Kassel
ein.
Aus Wunsch der Kurfürstin Auguste, die als
echte Landesmutter, beseelt von Wohlwollen uiid
warmer Teilnahme für ihre Unterthanen, in ihrem
einzigen Sohne, dem nachmaligen Kurfürsten