52
Von einer Verfassung läßt sich im Lande nicht viel
sagen. Man unterscheidet vier Rangklassen:
irodj,
burak,
laataketak,
kadjur.
Die ersten drei Klassen sind die der Häuptlinge.
Der Rang wird von der Mutter aus sämmtliche Kinder
vererbt, ohne Rücksicht darauf, welchem Stande der Vater
angehört, sobald er sich überhaupt feststellen läßt.
Ein irodj herrscht gewöhnlich auf einer oder mehreren
Inseln, wenn auch durch Kriege die bestehenden Rechte viel
fach verändert worden sind.
Auf den Herrscher folgt eiuer seiner jüngeren Brüder,
wenn sich unter ihnen ein besonders geeigneter findet, sonst
aber der älteste Sohn der ältesten Schwester; niemals der
Sohn des Häuptlings selbst. Die Nachfolge ist gewöhnlich
bei Lebzeiten des Oberhauptes geordnet. Immerhin hat
der Umstand, daß nicht ausschließlich die Reihenfolge maß
gebend ist, häufig zu Zwistigkeiten und Krieg geführt.
Die Häuptlinge, insbesondere die irodjs und burak3
sind die Grundbesitzer, die kadjur sind Hörige.
Der Handel der Marschallinseln besteht hauplsächlich
im Export von Kopra und im Import von Stoffen, Provi
sionen Tabak und Werkzeugen. Bis zu der im Oktober
1885 erfolgten Annexion der Inseln durch Deutschland,
beziehungsweise bis zur Einrichtung der deutschen Verwaltung
Ansang 1887 waren zwei große deutsche, eine amerikanische
eine neuseeländische und eine hawaische Firma in der Gruppe
angesessen. Die beiden deutschen Firmen haben sich zur Jaluit-
gesellschaft vereinigt und sind auf dem besten Wege die
anderen Firmen zu verdrängen. Die Jaluitgesellschaft hat
dem Reich gegenüber die Garantie für die durch die Ver
waltung entstehenden Unkosten übernommen. In Jaluit