Full text: Beschreibungen und Erläuterungen des Konsuls a.D. Herrn Dr. Knappe zu den von ihm in den Jahren 1885-1889 auf den Inseln der Südsee gemachten ethnographischen Sammlungen

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Von einer Verfassung läßt sich im Lande nicht viel 
sagen. Man unterscheidet vier Rangklassen: 
irodj, 
burak, 
laataketak, 
kadjur. 
Die ersten drei Klassen sind die der Häuptlinge. 
Der Rang wird von der Mutter aus sämmtliche Kinder 
vererbt, ohne Rücksicht darauf, welchem Stande der Vater 
angehört, sobald er sich überhaupt feststellen läßt. 
Ein irodj herrscht gewöhnlich auf einer oder mehreren 
Inseln, wenn auch durch Kriege die bestehenden Rechte viel 
fach verändert worden sind. 
Auf den Herrscher folgt eiuer seiner jüngeren Brüder, 
wenn sich unter ihnen ein besonders geeigneter findet, sonst 
aber der älteste Sohn der ältesten Schwester; niemals der 
Sohn des Häuptlings selbst. Die Nachfolge ist gewöhnlich 
bei Lebzeiten des Oberhauptes geordnet. Immerhin hat 
der Umstand, daß nicht ausschließlich die Reihenfolge maß 
gebend ist, häufig zu Zwistigkeiten und Krieg geführt. 
Die Häuptlinge, insbesondere die irodjs und burak3 
sind die Grundbesitzer, die kadjur sind Hörige. 
Der Handel der Marschallinseln besteht hauplsächlich 
im Export von Kopra und im Import von Stoffen, Provi 
sionen Tabak und Werkzeugen. Bis zu der im Oktober 
1885 erfolgten Annexion der Inseln durch Deutschland, 
beziehungsweise bis zur Einrichtung der deutschen Verwaltung 
Ansang 1887 waren zwei große deutsche, eine amerikanische 
eine neuseeländische und eine hawaische Firma in der Gruppe 
angesessen. Die beiden deutschen Firmen haben sich zur Jaluit- 
gesellschaft vereinigt und sind auf dem besten Wege die 
anderen Firmen zu verdrängen. Die Jaluitgesellschaft hat 
dem Reich gegenüber die Garantie für die durch die Ver 
waltung entstehenden Unkosten übernommen. In Jaluit
	        
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