Full text: Die Verfassung der Saline Sooden a. d. Werra seit der sog. ewigen Lokation vom 3. Mai 1586 bis zu ihrem 1866 erfolgten Übergang an Preußen

Die weiteren Reformen gingen darauf hinaus, den Ver 
brauch des Soodener Salzes im Ausland zu vermehren. Nach 
einem 1736 vorgelegten Überschlag des Kammerrats Waitz 
wurden von den durchschnittlich jährlich gesottenen 6000 
Werken 4000 im Inland und 2000 im Ausland verkauft. Bei 
der geplanten Herabsetzung der Preise für die auswärtigen 
Abnehmer von 8 alb. für 1 Achtel würde der Ausfall 4000 
Rtlr. betragen. Demgegenüber würden bei einer Jahressiedung 
von 6000 Werken gespart: durch die Neuregelung der Win- 
nung 8751 Rtlr., durch Senkung der Ausgaben für das Meiß- 
ner-Bergwerk 2000 Rtlr., durch Verbesserungen beim Koh 
lenbrand und bei der vorgesehenen Siedung der Hälfte aller 
Werke mit Kohlenfeuerung 1500 Rtlr., durch die Einrich 
tung des Holzmagazins 1800 Rtlr., durch das neuangelegte 
Solenreservoir (Fassungskraft für zu 1000 Pf. erforderliche 
Sole) und infolge Vermeidung von Soleverlusten 4000 Rtlr., 
durch Abschaffung der 6 Brunnenpferde * 21 1000 Rtlr. und 
endlich durch Abschaffung der Flößerei aus dem Seulings- 
wald 2000 Rtlr., insgesamt 21 051 Rtlr. 22 . 
einte häufige Erscheinung. Angestellte Kalkulationen ergaben, daß die 
Kosten einer zu Schiff i. das Kasseler Salzhaus gesandten Pfanne sich 
auf 1 Rthlr. 18 alb. h. beliefen. Der Verkaufspreis von 7 alb. f. 1 
Hornberger Metze war zu hoch. Das Soodener Salz fand wenig Absatz, 
u. d. Verschleiß d. Kasseler Salzfaktorei gestaltete sich unergiebig. Um 
den Vertrieb in Kassel zu heben, sah sich die Regierung zur Herab 
setzung des Salzpreises gezwungen. Waitz stellte für die Neugestaltung 
in der Hauptsache folgende Punkte auf: Bestellung mehrerer Salz 
händler, je einer in der Unterneustadt, in der Nähe des Marktes, am 
Annaberger Tor, am Zwehrener und Neuen Tor sowie bei Bedarf in der 
Oberneustadt. Ferner empfahl Waitz strenge Überwachungsmaßnahmen, 
Einschränkung der Salzvorräte und vor allem eine Herabsetzung der 
Preise auf 4 alb. 8 h. für eine Kasseler Metze. Diese Vorschläge wurden 
für Kassel und die drei Kasseler Ämter seitens der Regierung gebilligt 
und traten laut Verordnung vom 8. März 1736 in Kraft. Der Salzpreis 
wurde mit 4 alb. 9 h. als Höchstpreis für eine Kasseler Metze fest 
gesetzt. In der Folge zeigte sich eine Belebung des Kasseler Salz 
marktes. Wurden von 1727 bis 1731 im Durchschnitt jährlich nur 182 Pf. 
nach Kassel geliefert, so betrug 1736 bis 1745 die durchschnittliche 
Lieferung an die Salzverwalter in Kassel jährl. rund 316V2 Pf- An Be- 
soldungs- und Präsentsalz wurden etwa 90 Pf. nach Kassel gesandt. 
(M. St.-A., O.St.S., 9103 u. 9115.) 
21 Die Kosten für die 1733/34 zum Betreiben der Pumpen ange 
legte Wassermaschine betrugen 4813 Rtlr. 20 alb. 5 h. (M. St.-A., Bau 
rechnungen 1733 bis 35.) 
22 M. St.-A., O. St. S., 9114. Vordem wurden die Kohlen beim Meiß 
ner folgendermaßen gattiert: 2/3 schwarze Stangen-, Glanz- und Pech 
kohlen mit 1/3 von den geringeren sog. braunen Kohlen. Versuche des 
Kammerrats W. ergaben die Möglichkeit einer Gattierung von 7 / 8 braunen 
mit Vs Glanzkohlen beim Heizen der Pfannen. Diese Gattierung war für 
das Bergwerk, welches vorwiegend geringere Kohlen barg, von nicht zu 
überschätzender Bedeutung, da die Gefahr einer Erschöpfung dadurch 
auf Jahrhunderte hinausgeschoben wurde. (Schaub, a. a. O., S. 180/81.) 
6 Nebe, Saline Sooden. 
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