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Pfännern, wie nicht anders zu erwarten war, abgelehnt. Ein
weiterer Vorschlag vom 7. Nov. desselben Jahres hatte das
Anerbieten des Fiskus, das ganze pfännerschaftliche Eigen
tum, einschließlich der Pfännerwaldungen und der dazu ge
hörigen Forstnutzungsrechte, gegen eine einmalige Zahlung
des 18fachen Betrages der pfännerschaftlichen Einkünfte zu
erwerben, zum Inhalt. Mehrfache diesbezügliche Schreiben
gingen hin und her, führten aber, da die Pfänner höhere
Forderungen stellten, zu keinem Erfolg. Einer der führenden
Pfänner, der Staatsrat v. Dehn-Rotfelser, trat für Annahme
des Vorschlags seitens des Fiskus, die pfännerschaf tlichen
Berechtigungen mit dem 20fachen Betrag der dauernden staat
lichen Leistungen 2 (ohne Berücksichtigung der Herrengänse)
abzulösen, ein. Von ganz besonderem Interesse sind die Aus
führungen dieses hohen Staatsbeamten, daß der preußische
Fiskus, um von der „ewigen“ Lokation freizuwerden, ab
sichtlich durch besonders starken Holzverbrauch und durch
verstärkten Abbau im Kohlenbergwerk am Meißner den
Grund 3 für die Kündigung des Pachtverhältnisses herbei
führen könne.
Diese Verhandlungen und auch spätere führten zu kei
nem Abschluß, besonders, weil der Fiskus im Gegensatz zu
den Pfännern die Herrengänse in der angebotenen Abfindungs
summe mit eingeschlossen haben wollte.
Die Lage der Saline verschlechterte sich zusehends. Auch
inzwischen vorgenommene Erneuerungen der technischen An
lagen vermochten diese Entwicklung nicht aufzuhalten. 1880
konnte die Saline sogar die jährliche Pachtsumme an die
Pfännerschaft von 32 608 M und die in eine Geldabgabe
umgewandelte Naturalabgabe der Herrengänse (rd. 13270 M)
nur noch schwer aufbringen 4 .
Das niemals aufgegebene Ziel der Bergverwaltung, von
dem für sie überaus lästigen Vertrag des Jahres 1586 loszu
kommen, wurde erst 1905 erreicht. In der am 17. Okt. 1905
abgehaltenen Pfänner-Versammlung stand als Hauptpunkt auf
der Tagesordnung „Beschlußfassung über den Verkauf des
Pfännerschaftlichen Salzwerkes an den Fiskus und über die
2 Jährl. Pacht v. 10 869 Tlr. 13 Sgr. 4 Pfg. und 60 Tlr. jährl. f. d.
Jagd i. d. Pfännerbergen.
3 Vgl. S. 7/8, ... Wofernn aber die gehöltz oder Steinkohlenn Berg-
wergk ...
4 Engels, a. a. O., S. 219/20. Die Erträge der unter Verwaltung der
Kasseler Regierung stehenden wertvollen Pfännerberge flössen in die
forstfiskalische Kasse.
Nach Wagner erforderte der Soodener Salinenbetrieb 1871 bei einer
Einnahme von 21000 Tlr. 10 525 Tlr. Zuschuß. (A. Wagner, Finanz
wissenschaft. 3. Aufl. Leipzig 1883, 1. Teil, S. 622.)