Full text: Die Verfassung der Saline Sooden a. d. Werra seit der sog. ewigen Lokation vom 3. Mai 1586 bis zu ihrem 1866 erfolgten Übergang an Preußen

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Pfännern, wie nicht anders zu erwarten war, abgelehnt. Ein 
weiterer Vorschlag vom 7. Nov. desselben Jahres hatte das 
Anerbieten des Fiskus, das ganze pfännerschaftliche Eigen 
tum, einschließlich der Pfännerwaldungen und der dazu ge 
hörigen Forstnutzungsrechte, gegen eine einmalige Zahlung 
des 18fachen Betrages der pfännerschaftlichen Einkünfte zu 
erwerben, zum Inhalt. Mehrfache diesbezügliche Schreiben 
gingen hin und her, führten aber, da die Pfänner höhere 
Forderungen stellten, zu keinem Erfolg. Einer der führenden 
Pfänner, der Staatsrat v. Dehn-Rotfelser, trat für Annahme 
des Vorschlags seitens des Fiskus, die pfännerschaf tlichen 
Berechtigungen mit dem 20fachen Betrag der dauernden staat 
lichen Leistungen 2 (ohne Berücksichtigung der Herrengänse) 
abzulösen, ein. Von ganz besonderem Interesse sind die Aus 
führungen dieses hohen Staatsbeamten, daß der preußische 
Fiskus, um von der „ewigen“ Lokation freizuwerden, ab 
sichtlich durch besonders starken Holzverbrauch und durch 
verstärkten Abbau im Kohlenbergwerk am Meißner den 
Grund 3 für die Kündigung des Pachtverhältnisses herbei 
führen könne. 
Diese Verhandlungen und auch spätere führten zu kei 
nem Abschluß, besonders, weil der Fiskus im Gegensatz zu 
den Pfännern die Herrengänse in der angebotenen Abfindungs 
summe mit eingeschlossen haben wollte. 
Die Lage der Saline verschlechterte sich zusehends. Auch 
inzwischen vorgenommene Erneuerungen der technischen An 
lagen vermochten diese Entwicklung nicht aufzuhalten. 1880 
konnte die Saline sogar die jährliche Pachtsumme an die 
Pfännerschaft von 32 608 M und die in eine Geldabgabe 
umgewandelte Naturalabgabe der Herrengänse (rd. 13270 M) 
nur noch schwer aufbringen 4 . 
Das niemals aufgegebene Ziel der Bergverwaltung, von 
dem für sie überaus lästigen Vertrag des Jahres 1586 loszu 
kommen, wurde erst 1905 erreicht. In der am 17. Okt. 1905 
abgehaltenen Pfänner-Versammlung stand als Hauptpunkt auf 
der Tagesordnung „Beschlußfassung über den Verkauf des 
Pfännerschaftlichen Salzwerkes an den Fiskus und über die 
2 Jährl. Pacht v. 10 869 Tlr. 13 Sgr. 4 Pfg. und 60 Tlr. jährl. f. d. 
Jagd i. d. Pfännerbergen. 
3 Vgl. S. 7/8, ... Wofernn aber die gehöltz oder Steinkohlenn Berg- 
wergk ... 
4 Engels, a. a. O., S. 219/20. Die Erträge der unter Verwaltung der 
Kasseler Regierung stehenden wertvollen Pfännerberge flössen in die 
forstfiskalische Kasse. 
Nach Wagner erforderte der Soodener Salinenbetrieb 1871 bei einer 
Einnahme von 21000 Tlr. 10 525 Tlr. Zuschuß. (A. Wagner, Finanz 
wissenschaft. 3. Aufl. Leipzig 1883, 1. Teil, S. 622.)
	        
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