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Wenn auch keine Chronik die Zeit der Begründung
der Burg Herzberg angemerkt hat, so läßt sich doch mit
ziemlicher Sicherheit dieselbe in das letzte Jahrzehnt des
dreizehnten Jahrhunderts setzen. In dieser Zeit wird die
Burg zum erstenmale genannt. Heinrich von Nomrod, da
mals Marschall des Landgrafen Heinrich I. von Hessen, und
dessen Hausfrau Mechtilde übergaben im Jahre 1298 dem
eben genannten Fürsten ihr „Hus Hirzberg, und den
Berg und was dazu gehöret" mit der Bitte ihnen dasselbe
als Lehen zurückzugeben. Dieses geschah, und sie übernahmen
dabei zugleich die übliche Verpflichtung der Oeffnung, wo
durch die Landgrafen das Recht erhielten, die Burg jeder
Zeit mit einer Besatzung zu belegen und in allen ihren Feh
den sich ihrer so zu bedienen, als ob sie ihr unmittelbares
Eigen sei *).
Bis dahin war demnach die Burg noch freies Eigen
gewesen. Da indessen die Burg eines minder mächtigen Edel
mannes, schon wegen des in den Wirren jener Zeit unent
behrlichen Schutzes eines Mächtigern, damals selten lange
Allodium blieb, so können wir dasselbe auch beim Herzberg
annehmen und darauf den Schluß gründen, daß sein Bau
noch jung und wohl erst vor kurzem vollendet gewesen sei,
eine Annahme, welche noch eine wesentliche Bestärkung da
durch erhält, daß beide Ehegatten als Besitzer auftreten
und daß sie nur die Burg und nicht auch das zu derselben
gehörende Gebiet an Hessen zu Lehen auftragen.
Dieses zur Burg gehörige Gebiet war das Gericht
Lingelbach. Es bestand dasselbe aus dem Dorfe Lingelbach,
den beiden nachher zu einem Hofe herabgekommenen Dör
fern Großen- und Wenigen-Höheuscheid, dem Hofe Konrode
*) Wenck IN. Urk. Bch. S. ,70.