Werner am Schloß verbauen sollte. Diese Pfandschaft ging
später auf Heinrich von Schenkwald über, welcher sie 1463
weiter an den Hofmeister Hans von Dörnberg verkaufte, der
jene Pfandsumme im Jahre 1464 an Heinrich auszahlte. Die
mancherlei Verbindlichkeiten, welche der Erzbischof Adolph dem
mächtigen Hofmeister schuldete, bewogen diesen, die Pfand-
schaft in Erblehen zu verwandeln. Bereits am 30. Oktober
1463 belehnte der Erzbischof zu Frankfurt am Main den
Hofmeister Hans sowohl mit dem Schlosse Hausen und
dem mainzischen Antheile deö Gerichts Obcraula, als auch
mit der mainzischen Hälfte des Gerichts Breitenbach.
Nachdem Hans am 24. Januar 1464 auch das Pa
tronat über die Kirche zu Oberaula vom Erzbischöfe erhalten,
welche noch das ganze Gericht umschloß, bewirkte er bei dem
selben, daß er (1466, 14. Jan.) die Kapelle zu Hausen
zur Pfarrkirche erhob und dieser die Dörfer Ibra und Weis
senborn einpfarrte. Dennoch kam dieses nicht ganz zur Aus
führung, denn nur Ibra kam zur neuen Pfarrei, wogegen
Weissenborn in seinem alten Verbände mit Oberaula blieb.
Die ziegenhainische Hälfte des Gerichts war mit den
übrigen Gebieten der Grafen von Ziegenhain 1450 an die
Landgrafen von Hessen übergegangen, und kam später durch
die Theilung, welche die Söhne des Landgrafen Ludwig 1.
trafen, an Oberhessen, nämlich den Landestheil des Land
grafen Heinrich III., in dessen Diensten Hans von Dörnberg
als Hofmeister stand. Als nun Ende des Jahres 1468
zwischen beiden Brüdern in Folge jener Theilung Krieg aus
brach, wurde auch diese Gegend von den Schaaren des Land
grafen Ludwig II. heimgesucht. Aber vergebens wurde das
dem verhaßten Hofmeister zustehende Hausen bestürmt; da
gegen wurde Schwarzenborn genommen und Stadt und Burg
in Asche gelegt.