Full text: Die Burgen Herzberg und Hausen

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und dem Dorfe Görzhain, welche noch heute eine Pfarrei 
Hilden. 
Das Gericht Lingelbach war als ein Theil der Mark 
Aula bereits im neunten Jahrhundert an die Abtei Fulda 
gelangt und also ein fuldisches Besitzthum. Während wir 
die Gerichte Oberaula und Breitenbach später zwischen der 
Abtei Fulda und deren Schirmvögten den Grafen von Zie 
genhain getheilt finden, hatte sich bei dem Gerichte Lin 
gelbach ein anderes Verhältniß herausgebildet. Hier hatten 
die Grafen von Ziegenhain nur das eine Dorf Görzhain, 
und zwar ganz und ungetheilt, als fuldisches Lehen im Be 
sitze und es war dasselbe sogar dem Gerichtsbanne von Lin 
gelbach entzogen, und bestand als ein selbständiges, ihnen 
unmittelbar untergeordnetes Gericht. Wahrscheinlich hatte 
Fulda mit der gänzlichen Ueberlassung des Dorfes Görzhain 
an die Grafen von Ziegenhain, diese von ihren Vogteirechten 
an dem übrigen Gebiete abgefunden. Doch auch dieses letz 
tere hatte die Abtei nicht im unmittelbaren Besitze behalten, 
sondern wahrscheinlich schon frühe als Lehen ausgegeben. An 
wen dieses zuerst geschehen, ist übrigens unbekannt, die er 
sten Inhaber, welche nachgewiesen werden können, sind eben 
jener Heinrich von Romrod und seine Hausfrau. Auch wie 
diese dazu gelangt, ist unbekannt. Heinrich kann das Gericht 
nicht von seinen Elter» ererbt haben, weil seine Brüder 
daran keinen Theil hatten, und ebenso wenig kann es von 
seiner Hausfrau herrühren, weil deren Familie, die von Lö-. 
wenstein-Westerburg, hier gänzlich unbegütert war. Es bleibt 
deßhalb nur eine Annahme übrig, nämlich die, daß beide 
das Gericht erst durch Kauf erworben haben. 
Ueber die Wahl des Herzbergs zur Errichtung 
einer Burg hatte jedenfalls dessen Lage an jener uralten und 
noch heute bestehenden Heerstraße entschieden, welche vom
	        
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