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und dem Dorfe Görzhain, welche noch heute eine Pfarrei
Hilden.
Das Gericht Lingelbach war als ein Theil der Mark
Aula bereits im neunten Jahrhundert an die Abtei Fulda
gelangt und also ein fuldisches Besitzthum. Während wir
die Gerichte Oberaula und Breitenbach später zwischen der
Abtei Fulda und deren Schirmvögten den Grafen von Zie
genhain getheilt finden, hatte sich bei dem Gerichte Lin
gelbach ein anderes Verhältniß herausgebildet. Hier hatten
die Grafen von Ziegenhain nur das eine Dorf Görzhain,
und zwar ganz und ungetheilt, als fuldisches Lehen im Be
sitze und es war dasselbe sogar dem Gerichtsbanne von Lin
gelbach entzogen, und bestand als ein selbständiges, ihnen
unmittelbar untergeordnetes Gericht. Wahrscheinlich hatte
Fulda mit der gänzlichen Ueberlassung des Dorfes Görzhain
an die Grafen von Ziegenhain, diese von ihren Vogteirechten
an dem übrigen Gebiete abgefunden. Doch auch dieses letz
tere hatte die Abtei nicht im unmittelbaren Besitze behalten,
sondern wahrscheinlich schon frühe als Lehen ausgegeben. An
wen dieses zuerst geschehen, ist übrigens unbekannt, die er
sten Inhaber, welche nachgewiesen werden können, sind eben
jener Heinrich von Romrod und seine Hausfrau. Auch wie
diese dazu gelangt, ist unbekannt. Heinrich kann das Gericht
nicht von seinen Elter» ererbt haben, weil seine Brüder
daran keinen Theil hatten, und ebenso wenig kann es von
seiner Hausfrau herrühren, weil deren Familie, die von Lö-.
wenstein-Westerburg, hier gänzlich unbegütert war. Es bleibt
deßhalb nur eine Annahme übrig, nämlich die, daß beide
das Gericht erst durch Kauf erworben haben.
Ueber die Wahl des Herzbergs zur Errichtung
einer Burg hatte jedenfalls dessen Lage an jener uralten und
noch heute bestehenden Heerstraße entschieden, welche vom