Full text: Amtlicher Katalog der Niederschlesischen Gewerbe- und Industrie-Ausstellung Goerlitz 1905

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AussteJluugs-Ordnung. 
§ 17. Flächenberechnung. 
Alle Plätze, welche Form sie auch haben (rund, oval, 
mehrseitig) werden mit der rechtwinkligen Ergänzung berechnet. 
Jeder Teil eines qm, sowohl bei Boden-, ' als auch bei 
Wandfläche, wird als voller qm berechnet. 
§ 18. (ränge. 
Für die von der Ausstellungsleitung angelegten Gänge 
wird eine Platzmiete nicht erhoben. 
§ 19. Boden- und Wandflächen. 
Bei gleichzeitiger Benutzung von Boden- und Wandfläche 
wird der erste m Wandfläche vom Fußboden an nicht berechnet. 
§ 20. Wandflächen. 
Bei Benutzung von Wandfläche allein kommt der unterste 
Meter vom Fußboden an nur dann zur Berechnung, wenn er 
benutzt wird. 
§ 21. Gegenstände mit Ausladung. 
Bei Wandfläche beanspruchenden Gegenständen mit einer 
Ausladung von mehr als 20 cm wird auch diejenige Boden 
fläche (in ganzen Quadratmetern) in Anrechnung gebracht, 
welche der Gegenstand auf dem Boden stehend einnehmen 
würde. 
§ 22. Höhe der Gegenstände. 
ln den Haupt- und Maschinenhallen dürfen in der Regel 
die Gegenstände nicht, höher als 5 m, in den offenen Hallen 
nicht höher als 4 m sein. Ausnahmen unterliegen vorheriger 
Genehmigung des Vorstandes. 
§ 23. Zahlung der Platzmiete. 
Bei Uebergabe des Zulassungsscheines ist die Hälfte der 
Platzmiete für den angemeldeten Raum zu zahlen. Die erfolgte 
Anzahlung gewährleistet erst den Anspruch an den zugesicherten 
Raum, unbeschadet der Rechte des Ausstellungsvorstandes aus 
§ 5 gegenüber dem säumigen Aussteller. Nach erfolgter Auf 
stellung der Gegenstände wird der von jedem Aussteller ein 
genommene Raum durch Beauftragte des Vorstandes nachge 
messen, berechnet und festgestellt. Die Schlußrechnung, welche 
sodann dem Aussteller zugeschickt wird, ist sofort'zu bezahlen. 
§ 24. Ansichtspostkarten. 
Das Verkaufen von Postkarten mit Ansichten oder das 
Gratisverteilen solcher Karten, auch als Reklamekarten, ist den 
Ausstellern nicht gestattet.
	        
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