verboten . Am 25 Februar richteten aber 115 Mitglieder der Alt
städter Gemeinde an ihren zweiten F r *di^er ein Schreiberimit einer
kategorischen Erklärung schliessend »die an Deutlichkeit nichts zu 1
wünäehen übrig Hess. Dieselbe lautete :
M Ein Prediger »welcher damit umgeht eine eigne Sekte zu bilden und
dieser vom allgemeinen Kirchenglauben abweichende Lehren vorzutra
gen »der dürfte auch ,wenn er das wirklich glaubt »wgs er lehrt ,die
Einsicht von der Wichtigkeit und Heiligkeit seines Berufes besitzen,
<?asc er diese Lehre nur den AuserWählten vorträgt »welche unter sei
ner Leitung zu J einer näheren Anschauung Gottes gelangen zu können
glauben »aber von einer Semeinde scheidet »welcher er sich selbst
durch seine Lehren entfremdet hat • Was Sie aber auch in dieser Hin
sicht zu tun gesonnen sind »wir selbst werden »nachdem wir die Über
zeugung erlangt haben »dass die von Ihnen verbreiteten Lehren Irr
lehren und dem Geiste des Christentums fremd sind »niemals weder
eine Kirche besuchen , in welcher Sie die Kanzel betreten »noch unse
re Kinder Ihrem Religionsunterricht® anvertrauen »sondern »wenn es
sein muss »uns als eine Kirchengemeinde auflosen und zu anderen Ge
meinden übergehen »welche der Leitung solcher Seelsorger anvertraut
sind »zu denen wir ein grösseres Zutrauen haben . Überzeugt »dass
Sie diese Erklärung nicht darüber im Zweifel lassen kann, was Ihnen
in einem solchen Falle Ehre und Klugheit zu tun gebietet »bitten wir i
Sie »dieeelbige zu beherzigen und dadurch jedes weiteres Ärgernis
zu verhüten."
In dem Schreiben wurde er ferner auch Jer Verkündigung von Grundsätze
beschuldigt »welche die Heuchelei befördern und den Despotismus
selbst in Religionssachen einführen möchten .Fast alle Gesellschafts_
kreise billigten das. Vorgehen gegen den Pfarrer Lange »gewiss ein
Beweis dafür »dass die früher so streng beobachtete hessische Kirche^
zucht unter der Herrschaft des Nationalismus »nach dessen Grundan
schauung di® Manschen besser und frommer würden »v/ennjnsn ihre Ver
nunft besser bildete ,'wesentlich nachgelassen wie überhaupt das kirc_
livhe Bewusstsein einen argen Stoss erlitten hatte • Eine nachteilig
Wirkung in kirchlicher Hinsicht übte schon das liederliche Treiben
am westfälischen Hofe aus . Die Gleichgiltigkeit gegenüber der Kirch
war in den besseren Gesellschaftsechichten in bedenklichem Maße ge
stiegen »während die unteren Volksschichten im Guten wie im Bösen
viel eher an den alten Gebräuchen festhielten . Auch der Aufschwung
der 7/isgenschaften ,insbesondere der Naturkunde,hatte eine fühlbare
Wandlung des geistes herbeigeführt una die früher sp wohltätig , jetz
&ber als beengend empfundenen Fesseln des Glaubenös gesprengt .
Manche Theologen »die den Seist der Zeit rascher erkannten »suchten
sich dem neuen G e j_gtfe anzup&ssen und schlugen eine liberalere und
weniger auf das Dogma sich stützende Richtung in der Auslegung der
Christenlehre ein. Aber Männer, die von solchem Glaubenseifer beses^
sen waren wie Pfarrer Lange »dachten garnicht daran »sich zu irgend
welchen Kompromissen bereit zu finden . Lsnge »über den übrigens
das Konsistorium zunächst seine schützende Hand hielt und ihn erst
später als die Bevölkerung offenbar unbedingt darauf bestand »nach
Eschwege versetzte »suchte zu seiner Verteidigung nachzuweisen »dass
die i&m vorgeworfeneH Irrlehre nichts anderes sei als die Lehre von
der Rechtfertigung durch den Glauben allein »also die Fundamentsl-
lehre^der Reformation und der in der hessischen Kirche zu iv echt be
stehenden Bekenntnisse , Ja , Lange ging sogar so weit »dass er in
einer Aufforderung zur Teilnahme an dem von ihm mitgestifteten Mis
sionsverein u. A, den 6atz aufstellte »dass Verblendung und
hohle Selbstgenügsamkeit sei »wenn der Mensch wähne »durch einen gu
ten Lebenswandel,allein einen gerechtan"Anspruch auf ewige Seligkeit
zu haben . Die von ihm abtrünnigen Gemeindemitglieder verlangten
aber nach wie vor »dass ihre Kinder in einem Glauben erzogen werden
welcher mit der v ernunftlehre vereinbar seil/und begründeten dies da
mit ,das3 wer stets nach seiner Überzeugung daaJJut® tue und das
Böse meide und einen rechtlichen,wohlgefälligen Lebenswandelführe
auf die Seligkeit Anspruch habe »möge er einem Glauben »ngehören