1878
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Reichs-Patent-Gesetz v. 25. Mai 1877 (Rchsgsbl. S. 501.)
Orts-P.-V. für jeden Ort des Kreises der Twiste gemäß. Erl. v.
18. Februar 1878 (Kreisbl. Nr. 3).
§. 1. Gast- und Herbergswirthe, welche gewerbsmäßig Fremde bei sich auf
nehmen dürfen, müssen Fremdenbücher halten, in welche Namen,
Wohnort und Stand jedes bei ihnen übernachtenden Gastes unter An
gabe des Datums der Ankunft einzutragen sind. Die Fremdenbücher
sind auf Verlangen jedem Polizeibeamten vorzulegen.
§. 2. Wer gegen dieses polizeiliche Gebot verstößt, verfällt in eine Geldstrafe
von 1 bis 10 Mark.
Orts-Polizeiordnung für Helsen v. 19. Marz 1878 (ausgehängt
am 20. Oktober 1880), enthält Vorschriften über Fremdenbücher, Straßen
reinigung, Straßenverkehr, Viehbeaufsichtiguug, Plakatwesen, Sensen-
tragen, Fremdenmeldung, Feuerwerke, Aufstellen von Frucht-Haufen.
April 1878 (Regbl. S. 20);
Fischerei-Polizeiverordnung v. 1.
vgl. Strafgsb. §. 296 u. §. 370 Nr. 4.
§. 1. Beim Fischfang sind zu unterscheiden:
1. geschlossene Gewässer, zu welchen gehören
a. alle künstlich angelegten Fischteiche, mögen dieselben mit einem
natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
b. alle solche Gewässer, denen es an einer für den Wechsel der Fische
geeigneten Verbindung fehlt;
2. nicht geschlossene Gewässer, welche alle übrigen Wasserläufe rc. umfassen.
§. 2. Bei Fischfang in nicht geschlossenen Gewässern finden folgende Vorschriften
Anwendung:
1. die Fischerei auf Fischsamen ist verboten.
2. Fische der nachbenannten Arten dürfen nicht gefangen werden, wenn
sie, von der Kopfspitze bis zum Schwanzende gemessen, nicht mindestens
folgende Länge haben:
Lachs (Salm, Salmo salar) 50 Centimeter,
Große Maräne (Madue-Maräne, 6orsgonus
marasna) . .
Sandart (Zander, Eueiopsrea sanära). . >
Rapfen (Raapfen, Raapf, Schied, Aspiusf
vorax)
Aal (Aneruilla vulgaris)
40
35
Barbe (Barbus fluviatilis)
Blei (Brachsen, Brasse Abramis brama)
Lachsforelle, (Meerforelle. Silberlachs,
Strandlachs, Trump, 8almo trutta)
Maifisch (Alse, Clupea alosa)
Finte (Clupea finta) ....
Karpfen (Cyprinus carpio)
Hecht (Esox lucius)
Schlei (Tinea vulgaris) . . .
Aland (Nerfling, Mus melanotus)
Döbel (Squalius cephalus)
Forelle (Salmo fario) ....
Asch (Aesche, Thymallus vulgaris)
28
20