Full text: Die kurhessischen Eisenbahnen

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lung dahin vereinigt, den Geh. Oberbauräthen Rudolph und Fick die 
. Jnstruirung der betreffenden, zu dieser Nivellirung von Kurfürstlicher 
Ober-Baudirektion zu erbittenden Ingenieure zu übertragen. 
In der Generalversammlung vom 27. April und 5. Mai 1836 
sind sodann, nachdem der Hr. Oberfinanzkammer-Direktor Meisterlin, 
welcher das Direktorium in Abwesenheit des Herrn Baron von Waitz 
übernommen hatte, seinen Austritt aus dem Ausschuß angezeigt 
hatte, und nachdem der gegenwärtige Referent die Geschäftsleitung 
übernommen, die Herren Geh. Regierungsrath Pfeiffer, Dr. Pin- 
has, Oberfinanzrath Kersting, Oberbergrath Schwarzenberg und Oe- 
konomierath Wenderoth zu Mitgliedern des Ausschusses erwählt wor 
den , von denen jedoch der Erstere Liese Wahl abgelehnt hat. 
In Folge ausführlicher Berichtserstattung an das Kurfürstliche 
Ministerium des Innern und wiederholten Sollizitationen und Erläu 
terungen ist durch das Allerhöchste Reskript vom 20. Mai 1836 die 
Anerkennung des Kurhessischen Eisenbahnvereins erfolgt, und in der 
Sitzung des Ausschusses vom 7. Juli der Druck und die Vertheilung 
dieses Reskripts beschlossen worden. 
Auf die von der technischen Abtheilung getroffene Einleitung ist 
zuerst Gutachten und Karte über die Anlage einer Eisenbahn von 
Hanau bis zu der bairischen Stadt Wietheim eingetroffen, Lenen spä 
ter gleiche Karten aus den Straßenbaubezirken zwischen Hanau und 
und Kassel gefolgt sind, welche auf Anweisung der Geh. Oberbauräthe 
Rudolph und Fick, nachdem daraus zuvörderst eine Hauptkarte ver 
fertigt worden, behufs Ertheilung spezieller Instruktionen für die Ni 
vellements benutzt worden sind. 
Durch Beschluß Kurfürftl. Ministeriums des Innern vom 13. 
August 1836 wurde dem Ausschuß auf früher dieserhalb erstatteten 
Bericht überlassen, nöthige Nachrichten über die Verbindungen in 
Baiern, namentlich von den Mitgliedern der Baierischen Eisenbahn- 
Commitees durch den Kurhessischen Konsul zu München einzuziehen, 
und an jenen Nachrichten von hier gelangen zu lassen, in deren 
Folge die Fundamentalbestimmungen für sämmtliche Eisenbahnstatuten 
in Baiern, und später die zwischen der Königl. Bairischen Postver 
waltung und den Eisenbahngesellschaften getroffene Uebereinkunft, 
sowie die bezüglichen Ansichten der Generalkonferenz der Eisenbahn 
vereine in B Lern mitgetheilt worden ist.
	        
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