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lung dahin vereinigt, den Geh. Oberbauräthen Rudolph und Fick die
. Jnstruirung der betreffenden, zu dieser Nivellirung von Kurfürstlicher
Ober-Baudirektion zu erbittenden Ingenieure zu übertragen.
In der Generalversammlung vom 27. April und 5. Mai 1836
sind sodann, nachdem der Hr. Oberfinanzkammer-Direktor Meisterlin,
welcher das Direktorium in Abwesenheit des Herrn Baron von Waitz
übernommen hatte, seinen Austritt aus dem Ausschuß angezeigt
hatte, und nachdem der gegenwärtige Referent die Geschäftsleitung
übernommen, die Herren Geh. Regierungsrath Pfeiffer, Dr. Pin-
has, Oberfinanzrath Kersting, Oberbergrath Schwarzenberg und Oe-
konomierath Wenderoth zu Mitgliedern des Ausschusses erwählt wor
den , von denen jedoch der Erstere Liese Wahl abgelehnt hat.
In Folge ausführlicher Berichtserstattung an das Kurfürstliche
Ministerium des Innern und wiederholten Sollizitationen und Erläu
terungen ist durch das Allerhöchste Reskript vom 20. Mai 1836 die
Anerkennung des Kurhessischen Eisenbahnvereins erfolgt, und in der
Sitzung des Ausschusses vom 7. Juli der Druck und die Vertheilung
dieses Reskripts beschlossen worden.
Auf die von der technischen Abtheilung getroffene Einleitung ist
zuerst Gutachten und Karte über die Anlage einer Eisenbahn von
Hanau bis zu der bairischen Stadt Wietheim eingetroffen, Lenen spä
ter gleiche Karten aus den Straßenbaubezirken zwischen Hanau und
und Kassel gefolgt sind, welche auf Anweisung der Geh. Oberbauräthe
Rudolph und Fick, nachdem daraus zuvörderst eine Hauptkarte ver
fertigt worden, behufs Ertheilung spezieller Instruktionen für die Ni
vellements benutzt worden sind.
Durch Beschluß Kurfürftl. Ministeriums des Innern vom 13.
August 1836 wurde dem Ausschuß auf früher dieserhalb erstatteten
Bericht überlassen, nöthige Nachrichten über die Verbindungen in
Baiern, namentlich von den Mitgliedern der Baierischen Eisenbahn-
Commitees durch den Kurhessischen Konsul zu München einzuziehen,
und an jenen Nachrichten von hier gelangen zu lassen, in deren
Folge die Fundamentalbestimmungen für sämmtliche Eisenbahnstatuten
in Baiern, und später die zwischen der Königl. Bairischen Postver
waltung und den Eisenbahngesellschaften getroffene Uebereinkunft,
sowie die bezüglichen Ansichten der Generalkonferenz der Eisenbahn
vereine in B Lern mitgetheilt worden ist.