Full text: Die kurhessischen Eisenbahnen

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Thlr. Gr. 
nen, wenn gerade andere Güter, der beiden vorhergehenden 
Klassen, so viel vorhanden sind, daß eigene Bahnzüge bela 
den werden müßten. 
Sollte dennoch die augenblickliche Absendung verlangt 
werden, was besonders bei lebendigem Vieh und Pferden 
(wenn ein Reisender sein Reitpferd in demselben Bahnzuge 
bei sich zu behalten wünschte) öfters der Fall seyn wird, 
so dürfte eine Besteuerung nach dem höchsten Satze mit 6 
gGr. für den Zentner, auch schon wegen des mehreren Rau 
mes für dergleichen Gegenstände, und der eigenen dazu nö 
thigen Einrichtung auf den Transportschlitten — nicht un 
billig erscheinen, und gewiß auch von den Betheiligten gern 
entrichtet werden. 
Die vierte Klasse endlich, mit 3 gGr. für den Cenlner, 
soll Heu, Stroh, Baumaterialien, Brennstoffe und trock 
ne Düngerstoffe, überhaupt Gegenstände aller Art enthalten, 
die ohne einen sehr billigen Frachtsatz nicht über eine Sta 
tion weit vertrieben werden, jedoch mit Absendung innerhalb 
3 Tagen, sich begnügen können, die werden nun ertragen 
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Weiter den inneren und äußeren Güterverkehr zwischen 
Kassel und Frankfurt, berechnet mit 1000 Centner, täglich 
in 4 Klassen zu 250 Centner, und gerade mit den doppel 
ten Tarifsätzen, wegen der doppelten Entfernung, so ergibt 
die erste Klasse zu 12 gGr. 
125 — 
die zweite Klasse zu 10 gGr. 
104 4 
die dritte Klasse zu 8 gGr., und 
83 8 
die vierte zu 6 gGr. 
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Ferner beträgt der Transport zwischen Kassel, Hersfeld 
und Fulda ohngefähr im inneren und äußeren Verkehr 
100 Centner täglich, was man, bei den auffallend wider 
sprechenden Angaben der verschiedenen Straßenbaubeamten,
	        
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