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Thlr. Gr.
nen, wenn gerade andere Güter, der beiden vorhergehenden
Klassen, so viel vorhanden sind, daß eigene Bahnzüge bela
den werden müßten.
Sollte dennoch die augenblickliche Absendung verlangt
werden, was besonders bei lebendigem Vieh und Pferden
(wenn ein Reisender sein Reitpferd in demselben Bahnzuge
bei sich zu behalten wünschte) öfters der Fall seyn wird,
so dürfte eine Besteuerung nach dem höchsten Satze mit 6
gGr. für den Zentner, auch schon wegen des mehreren Rau
mes für dergleichen Gegenstände, und der eigenen dazu nö
thigen Einrichtung auf den Transportschlitten — nicht un
billig erscheinen, und gewiß auch von den Betheiligten gern
entrichtet werden.
Die vierte Klasse endlich, mit 3 gGr. für den Cenlner,
soll Heu, Stroh, Baumaterialien, Brennstoffe und trock
ne Düngerstoffe, überhaupt Gegenstände aller Art enthalten,
die ohne einen sehr billigen Frachtsatz nicht über eine Sta
tion weit vertrieben werden, jedoch mit Absendung innerhalb
3 Tagen, sich begnügen können, die werden nun ertragen
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Weiter den inneren und äußeren Güterverkehr zwischen
Kassel und Frankfurt, berechnet mit 1000 Centner, täglich
in 4 Klassen zu 250 Centner, und gerade mit den doppel
ten Tarifsätzen, wegen der doppelten Entfernung, so ergibt
die erste Klasse zu 12 gGr.
125 —
die zweite Klasse zu 10 gGr.
104 4
die dritte Klasse zu 8 gGr., und
83 8
die vierte zu 6 gGr.
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Ferner beträgt der Transport zwischen Kassel, Hersfeld
und Fulda ohngefähr im inneren und äußeren Verkehr
100 Centner täglich, was man, bei den auffallend wider
sprechenden Angaben der verschiedenen Straßenbaubeamten,