Full text: Die kurhessischen Eisenbahnen

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eine sichere Kontrole aller Arbeiten und Ausgaben und lebendige 
Anregung von oben herab durch alle Grade sicher stellt, auch 
die Zügel so vertheilt, daß deren nicht zu viel und nicht zu we 
nig in eine Hand zusammenlaufen. 
Es sind dieß chngefähr die Grundzüge derjenigen Verfassung, 
die nach Berufung des Referenten in kurhessische Dienste in den Jah 
ren 1818 und 1819 nach seinen Vorschlägen bei dem Organismus 
des Straßenbauwesens im Kurftaate in Anwendung kamen und meh- 
rere Jahre auch mit Erfolg gehandhabt wurden — und die er im 
Jahre 1831 wiederholt in einer Druckschrift über den Straßenbau 
öffentlich zur Sprache brachte, welche Schrift er daher als Vorstu 
dium zu den folgenden Vorschlägen zur Hand zu nehmen bittet. 
§. 78. 
Es wird am Vesten seyn, die Diensthierarchie in ihren Pflichte» 
und Wirksamkeiten von unten nach oben zu verfolgen, und so erschei 
nen hier zunächst die Bahnwärter, deren Anzahl am größten und 
deren arbeitende Hand es ist, durch welche eine möglichste Dauer der 
Bahn, mit den geringsten Unterhaltungskosten, zu erreichen, und durch 
deren stete Aufmerksamkeit der größte Grad von Sicherheit für die 
Personen, welche sich der Bahn bedienen sowohl, als auch aller Men 
schen, die überhaupt in deren Nähe kommen, zu verbürgen ist. 
In Rücksicht nun — der sorgfältigen Aufsicht, welche Tag und 
Nacht auf einer Bahn nöthig ist, die siH aus vielen einzelnen Thei 
len zusammensetzt, die durch Frevel beschädigt und für den Augenblick 
unbrauchbar gemacht werden können — daß eine Menge kleiner Ar 
beiten, als Das Oehlen der Räderkasten, die Oeffnung und Schließung 
der Fallgitter vor den Gallerten, die Unterhaltung der Leucht-Signale 
beim nächtlichen Gebrauche der Bahn, die Oeffnung und Schließung 
der Flußübergänge, die Sperrung und Oeffnung der Hemmungsräder 
nach verändertem Windstriche rc. nöthig sind — daß außerdem die 
Arbeitszeiten eines zahlreichen Dienstpersonals vollkommen mit einer - 
Menge kleineren und leichteren Arbeiten, als das Nachtheeren der 
Holztheile, die Unterhaltung der Eisentheile in Firniß und des Mauer 
werks in Zement rc. ausgefüllt werden können — daß ein zahlreiches 
Aufsichtspersonal schon an sich jeden Gedanken an eine frevelhafte 
Beschädigung der Bahn nicht aufkommen läßt, und jeden Versuch im
	        
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