Full text: Darf moussierender Obst- oder Fruchtwein "Sekt" genannt werden?

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In kleinerem Druck heißt es zwischen beiden Zeilen: sind 
die Charakteristika der laut Reichsstatistik führenden Obst - Sekt - 
Marke - (letzteres Wort in etwas stärkerer Schrift). 
Die Unterschrift lautet hier 
Georg Kunz und Johann Boller, Größte Obst - Sekt - Kellerei, 
Hochheim bei Mainz. 
4. Sonstige Drucksachen. 
Von sonstigen Drucksachen hat der Beklagte 2 Frachtbriefe 
(einen gebrauchten, der vom 9. September 1910 datirt) übergeben. 
Sie enthalten in der Rubrik „Inhalt" die Worte 
Obst - Schaum - Wein 
und sind unterzeichnet 
Georg Kunz und Johann Boller 
Größte Obst - Sektkellerei. 
Die von den: Kläger übergebene Reklamepapptafel zeigt 
eine naturgetreue abgebildete Flasche Boller Sekt und darunter die 
Worte Boller Sekt in großen Buchstaben. 
Der klagende Verband behauptet nun, daß der Beklagte 
seine Flaschen, Preislisten, Anzeigen und sonstigen Drucksachen in 
der oben geschilderten Art und Weise ausstatte und das konsu- 
mierende Publikum über die Eigenschaft des Boller - Sekt als Obst - 
Schaumweine hinwegzutäuschen, und daß diese Ausstattungen auch 
tatsächlich geeignet seien, in dem Publikum den Anschein hervorzu- 
rufen, es würden ihm hier billige Trauben- und Schaumweine ge- 
boten. 
Er ist der Ansicht, daß der Beklagte durch Verwendung der 
Ausstatungen sowohl gegen § 17 Weing. v. 7. April 1909 und die 
hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats v. 9. 
Juli 1909 als auch gegen §§ 1 und 3 Unl. Wettbew. Ges. vom 7. Juli 
1909 verstoße. In erster Beziehung führt er aus, daß das Wort 
„Sekt" gleichbedeutend sei mit „(Trauben - ) Schaumwein", wo 
rüber er das Gutachten einer Handelskammer einzuziehen bitte. Der 
Beklagte dürfe also seine Fabrikate weder als Sekt - allein oder in 
einer Worverbindung - noch als Boller - Sekt bezeichnen, sofern er 
nicht den entsprechenden, auf den Obstweincharakter hinweisenden Zu- 
satz hinzufüge. Ohne Bedeutung sei, daß etwa wie vorliegend neben 
der auf dem Hauptetikett enthalteneil Bezeichnung Boller - Sekt noch 
eine den Obstschaumwein deklarierende andere Inschrift sich auf der
	        
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