Full text: Darf moussierender Obst- oder Fruchtwein "Sekt" genannt werden?

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hinweg. Auch aus der Verordnung zu § 18 — Cognac — geht deut- 
lich hervor, daß, wenn man die Deklaration an einer ganz bestimmten 
Stelle der Flasche angebracht wissen wollte, man dies ganz genau be- 
stimmt hätte. Es ist also nur nötig, daß die Bezeichnung „Obst- 
schaumwein" deutlich erkennbar ist und diesem Erfordernis entspricht 
die Aufmachung des Beklagten. Wenn gesagt wird, aus dem Etikett 
verschwinde das Wort „Obst", so ist doch hiergegen mit aller Ent- 
schiedenheit Verwahrung einzulegen. Das Wort „Obst" ist genau so 
groß gedruckt und in denselben Typen wie das Wort„Schaumwein" 
und kann überhaupt nicht übersehen werden. Es wird ausdrücklich 
bemerkt, daß das Wort „Obst-Schaumwein" die Höhe der Buchstaben 
besitzt, die von dem Bundesrat vorgeschrieben ist. Die Etiketts werden 
nur in Verbindung mit dem Halsstreifen verwendet, wer das Etikett 
auf der Flasche sieht, sieht auch den Halsstreifen und muß ihn sehen. 
Soweit also die Klage sich auf die Bezeichnung der Flaschen mittelst 
Etiketts und Halsstreifen bezieht fehlt ihr jede Begründung. 
2. Kläger stützen sich nun auf die Behauptungen des Be- 
klagten in den Preislisten und Preiskarten. Auch insoweit fehlt es 
der Klage an jedem Grund. Ich bringe die sämtlichen Preislisten, 
welche der Beklagte zur Zeit verwendet in den Prozeß. 
a) Preisliste 1910. Auf der Vorderseite heißt es deutlich, 
„Obstkelterei und Schaumweinfabrik". Auf der Innenseite ist fettge- 
druckt „Obstschaumwein" und wird unten gesagt, daß sowohl Boller 
Sekt als auch Weinsekt zu Diensten steht. Deutlicher kann man doch 
nicht sagen, daß Boller Sekt kein Weinsekt ist. Gegenüber „Obst- 
schaumwein" steht die Rubrik „Wein Mousseux", gleichfalls durch Fett- 
druck hervorgehoben. 
Der Ausdruck „Schaumweinfabrik" kann dem Beklagten 
nicht verwehrt werden, die Steuerstreifen lauten „Schaumweinsteuer" 
nicht Obstweinsteuer. Zahlt Beklagter Schaumweinsteuer, so darf er 
auch seinen Betrieb Schaumweinfabrik nennen. 
b) Engrospreisliste. Es heißt daselbst in Fettdruck „Boiler 
Sekt" steueramtl. als führende Obst-Sektmarke dokumentiert". 
c) Preisliste für Offizierkassinos In Fettdruck heißt es auf 
Seite 3 „Boller Sekt" besitze ebenso anhaltendes und energisches 
Mousseux, wie Wein Sekt etc.", „Boller Sekt hat fast die Hälfte der 
Gesamt-Obstsektsteuer in Preußen bezahlt", Boller Extra unsere 
neueste Marke dürfte der hervorragendste Obstsekt sein, der zur Zeit 
hergestellt wird" usw. Also überall der Obstcharakter mit aller Deut- 
lichkeit betont. 
d) Preisliste für Weinfirmen. Am Eingang heißt es und 
zwar so deutlich, daß Niemand es übersehen kann „Boller Sekt ist
	        
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