Full text: Abschriften aus Tagebuchnotizen (Typoskript)

18 
an bis zum Höchsten und gugaggiengeqehi-chterraten Zusammen= 
gesetztesten, dem Kunstwerk, hinauf geht.- Ist es zu ge= 
wagt, das erste wahrhaft universelle System aufstellen zu 
wollen, das die entgegengesetztesten Enden des Wissens an= 
einanderknüpft ? ... Wenn es gelingt .. so wird man als= 
dann begreiflich finden und sogar billigen, dass die An 
lage dazu von ganz verschiedenen Seiten her gemacht wor= 
den ist, und dass man erst die einzelnen Untersuchungen 
zu berichtigen suchte, ehe man sie als Teile eines und 
desselben Ganzen vereinigte [und so weiter auf die Melodie 
"ich werde "J 
- 92 Was .. in dem System des Idealism unter dem 
Namen der theoretischen und praktischen Philosophie auf= 
gestellt worden ist, ist schon als der idealistische Teil 
des gesamten Systems der Philosophie anzusehen. 
Jndess ist der Gegensatz zwischen Naturphilosophie 
und Idealism dem, welcher bisher zwischen theoretischer 
und praktischer Philosophie gemacht wurde, gleich zu 
schätzen. Die Philosophie kehrt also zu der alten (grie= 
chischen) Einteilung in Physik und Ethik zurück, welche 
beide wieder durch einen dritten Teil (Poetik oder Philo= 
sophie der Kunst) vereinigt wird ... 
-Die Erfahrung ist blind und muss ihren eigenen Reichtum 
u.'.d Mangel erst aus der Naturphilosophie einsehen ler= 
nen (die Erfahrungsfortschritte müssen durch die Ideen 
der Naturphilosophie ,T die zur Erfindung führen’*, be= 
schleunigt werden). 
Dass die am Schlüsse der Neuen Deduktion des 
Naturrechts verheissene "andre Wissenschaft" nicht, wie 
einer meiner Litteratoren meint, die Staatslehre sein 
kann, geht aus meinem Fragment hervor. 
Schelling "Neue Deduktion des Naturrechts" § 130. Das 
Gebiet der Natur ist das Gebiete der Heteronomie. 
§ 132 Autonomie .. soll .. herrschen über Heteronomie 
§ 144 Alles, selbst der allgemeine Wille, beugt sich vor 
der Macht des Individuums, wenn sie zu ihrer eigenen 
Rettung wirksam ist. Der allgemeine Wille existiert nicht 
mehr, sobald es Rettung der Freiheit gilt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.