13
gehörig (wie aus dem Jnhalt hervorgeht), aber die "Con=
stitution" als Ganzes (nicht bloss der Staat nicht) ist
nicht das Absolute, dies folgt erst als "Geschichte”.
Das ist nun wohl.endgültig.
Zur Kritik der Propädeutik s.Dissertation IX 7 b
5.VI.
In seiner ersten protestantischen Periode (1807-1815)
fiel ihm der Protestantismus mit Geistesfreiheit zusam=
men (entsprechend dem damaligen Vorrang des Geistes vor
dem Staat), in seiner zweiten (1826-31) mit Staatssitt=
lichkeit.
Die Rede beim Antritt des Rektorats 18.X.29 enthält kein
Wort vom 18.Oktober!!
Die Gründe für Urteile muss ich stets in den Text brin=
gen; dagegen gehören die Gründe für tatsächliche Anga=
ben in die Anmerkungen.
Lassons "Bdfc=Correkturen in seiner Enzyklopädie=
Ausgabe zur "Anrede an seine Zuhörer" scheinen mir ver=
dächtig.
Die Enzyklopädie 1817 enthält nichts über Staat und
Kirche.
6. VI.
Neu ist 1827 auch die Ausführlichkeit über die Budget=
Verweigerung. Was war da passiert ? - Die neuen Ein=
zelheiten über Verfassung gehören alle in die Vorbe=
reitung der Julirevolution (Jnteresse für und Skepsis
gegen Frankreich)
— Frankreich war eben der erste parlamentarisch=kon=
stitutionelle »Staat, daher auch Hegels Interes=
se.
Hegel in Enzyklopädie : S.510 f.(^S.465) glänzend über
den Fortschritt von der platonischen Jdee zur Aristo=
telischen Entelechie.
In der Enzyklopädie 2 tritt hier zu der Platontheorie