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—Ich muss einmal ausdrücklich sagen, dass "subjektiver"
und "einzelner" Wille nicht Wille des Einzelnen ist,
sondern das Einzelnsein des Willens bzw. die Subjekti=
vität des Willens.
— 453 der Konservatism hat die gleichen Einwände ge=
gen Hegel wie der Liberalism; erst in dem was sie loben,
trennen sie sich; vgl. 454 die Kammerdiener
— 456 Hallerism Stahls vgl. 470
— 457 Aristoteles’ Frage, ob gute Regenten oder gute
Gesetze besser, ad Hegels "bei guter Verfassung ist der
Regent egal".
— 466 f. Hegels Verdienste, 470
— 467 Haupttadel: Mangel alles geschichtlichen Prin=
zips.
— 561 an Haller lobt er, dass er die Naturgabe des
Staats habe.
22. V.
In dem Sa.tz der "Parteiung" Y/ird der Hegel ca.430 Sei=
ten Text, also 27 Bogen.
Bei Stahl wie bei den Liberalen Jung=Hegelianem wird
der Staatsgedanke anerkannt, aber die sämtliche ausser=
staatliche Sphäre gleichzeitig zum Aufstand gegen ihn
aufgerufen.
Dagegen wird bei Treitschke grade die systematische
Ordnung (nur ohne die Methode) anerkannt (Wirtschaft,
Privatrecht, Gesellschaft, Familie gegen Riehl, korali=
tat Privatsache, Kirchen) anerkannt. Bei Marx hingegen
die Methode, nicht aber die Ordnung des Systems, sondern
die wird umgeworfen (Gesellschaft über Staat, Weltge=
schichte Entwicklung nicht des Staats, der nur Funk=
tion ist, sondern der Gesellschaft).
13 Kaufmann, der"Führer" des Maimonides in der Weltlitera
tur (Archiv f.G.d.Ph.IX.)
23.V.
Sollte § 1 statt "Vorbemerkungen" heissen:
"Was vernünftig ist, das ist wirklich
"und was wirklich ist, das ist vernünftig".
und § 2 statt Schlussbemerkungen:
".. aus Gedanken die Tat .. "
Das wäre grotesk, dagegen wäre es, als Motto bei=
"Was v
gefügt Erster Abschnitt Vorbemerkung was
vielleicht sehr gut (in kleinem Druck).