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Lamberts Sätze waren nämlich in 25 Titel abgetheilt
und enthielten insbesondere Folgendes: „Alles müsse
allein nach dem (geschriebenen) Worte Gottes reformirt
werden. Die Diener dieses Wortes, deren Exemtionen
und Privilegien aber vom Teufel seien, müßten von den
Fürsten gehört und ihre Beschlüsse vollzogen werden.
Melchisedechs und Arons Priesterthum sei zwar das
Wort des Priesterthums Christi gewesen, des christlichen
Priesterthums seien aber alle wahren Gläubiger beiderlei
Geschlechts theilhaftig; nämlich durch die Abtödtung und
Kreuzigung des alten Menschen, um in Christo erneuert
zu werden, welches einzig reine, immerwährende Opfer
seit Jahrhunderten von einer Partei der Antichristen ge
raubt worden. Das Abendmahl enthalte eine dankbare
Erinnerung des Opfers, welches Christus durch sich
selbst brachte, welcher als gegenwärtig nach seinem Willen
und Wort, nicht aber in Folge menschlicher Beschwörung,
verehrt werden solle. Verwerflicher Mißbrauch sei der
Gebrauch einer fremden Sprache, Darbringung der Messe
für Lebende oder Todte, Aufbewahrung der heiligen
Hostie re. Die Bilder in den Kirchen seien zwar erlaubt,
wo sie aber verehrt würden, müsse die Obrigkeit, wie
Josias, diese Abgötterei abschaffen. Der Glaube allein
rechtfertige und sei immer wirksam, daß der Glaubende
von selbst das Wort Gottes halte re." Allein anstatt
auf diese Sätze zu antworten, behauptete Ferber, daß
hier nicht Zeit und Ort sei, von Sachen der Kirche zu
handeln. Nur dem römischen Stuhle komme es zu,
Kirchenversammlungen zu halten und Einrichtungen in
der Kirche zu machen und nur den Ordensobern und
nicht der weltlichen Macht, Klöster zu reformircn. Der
Landgraf möge das Wormser Edikt und die späteren
Befehle des Kaisers wider Luthers Lehre bedenken, welche