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Spangenberg und um Melsungen her feist gewesen." In
seinem Testament sagte Philipp: „Die Wildfuhr ist gut,
daß sie unsre Söhne hegen, denn hätte Gott kein Wild-
pret wollen haben, so hatte cs seine Allmacht nicht in
die Arche Noah nehmen lassen. So ist's auch gut, daß
sich die Herrn zu Zeiten verlustiren, die sonst mit schwe
ren Geschäften beladen sind. Die Herrn vernehmen auch
viel, wenn sie auf der Jagd und Jagdhäusern sind, als
wenn sie stets am Hoflager wären; können auch dadurch
ihre Gränzen selbst wissen, was ihrer ist; kann auch sonst
mancher arme Mann vorkommen, der sonst nicht zuge
lassen wird. Daneben sollen sie den Leuten vergönnen,
daß sie ohne Schaden des Wildprets ihre Früchte ein-
zäumen, auch zu etlichen Zeiten mit Hunden abhetzen,
und besonders die wilden Säue, die den meisten Scha
den thun. Wo auch das Wildpret dem Armen so großen
Schaden thut, sollen sie dagegen Erstattung thun, oder
ihnen etwas an Renten, Zehnten und Zinsen nachlassen."
1562 wurde aber ein Wilddieb ohne weiteres bei Betten
hausen an einen Eichbaum gehängt, und seinem Gesellen,
welcher die Häute dreier bei Helsa geschossener Hirsche
abgezogen und zum Verkaufe gebracht hatte, die Strafe
des Wippens zuerkannt, d. h. er wurde mit Stricken
hinterwärts gebunden und neunmal in die Höhe und
wieder herunter gezogen. Dieselbe Strafe mußte ein
Landsknecht erleiden, der 1562 in Niederhessen allent
halben Gevattergeschenke für seines angeblichen Kindes
Taufe auspreßte und auch einen Besuch bei dem Obristen
Reimann in Waldkappel abstattete. Bei jedem Zuge
mit dem Stricke rief der Henker: ich allein habe die
Ehre, dich als Gevatter zu heben. Zugleich wurde er
auch des rechten Ohres beraubt, so er doch gern das
linke dafür gegeben, weil er schon am linken Auge blind