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verdenken, daß sie mich immer sitzen lassen. Er möge
mit dem jungen Markgrafen thun, als der treue Freund
und als sein Tochtermann, und bedenken, daß ihm dieS
bei der ganzen Welt löblich fein würde." Desgleichen
an den Kurfürsten von Brandenburg schrieb er: „Er
und Moriz möchten mit oder ohne Wissen des Kaisers
und seiner Räthe gehandelt haben, so müßten sie zum
Kaiser sagen: „Wir haben's auf das gute Vertrauen,
so wir zu Ew. Kais. Maj. gehabt, gethan, haben auch
den Landgrafen durch keinen andern Weg dahin bringen
mögen, und so es nicht geschehen, so wäre Ew. Kais.
Maj. vielmehr aufgelaufen, zweiflen darum nicht, Ew.
Kais. Maj. werde uns nicht stecken lassen; denn wir
sind also verpflichtet, daß wir es müssen und wollen
halten, sonst wir weder mit Ehren noch bei Gott ver
antworten könnten, ihn, den Landgrafen, also stecken
zu lassen, denn es würde uns alle Welt für unehrliche
Fürsten halten; und wenn schon des Landgrafen Kinder
uns nicht mahnen würden, so wollen wir uns doch für
uns selbst einstellen." Sie müßten auch anführen, da
der Kaiser ihn von der Acht entbunden, mit welchem
Recht man ihn denn noch aufhalten könnte. Der Kaiser
habe öffentlich zugesagt, ihm ewiges Gefängniß zu er
lassen, wenn er nun also in dem Gefängniß stürbe, so
würde es Kais. Maj. kein gutes Gerücht bringen." Am
13. November schrieb er wieder an beide Kurfürsten:
„Wenn E. L. so fleißig wären in meinen Sachen, als
im Bankettiren, Gäste laden und Spielen, wäre meine
Sache längst besser. E. L. wollen doch einmal ihr Geleit,
Verschreibung, Glauben und Treue, die uns E. L. zu
gesagt, verschrieben und gegeben haben, bedenken. Und
so dieser Zettel E. L. etwas verdrießt, so wollen doch
E. L. bedenken, daß es uns noch viel mehr verdrießt,