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schimpflich ist, das Geschütz auszuliefern; ehe ich aber
Land und Unterthanen verderben lassen sollte, wollt' ich
lieber zugeben, daß einige der Festungen geschleift, und
ein Theil des Geschützes ausgeliefert würde." Bereit
willig begab sich Ebeleben mit dieser Erklärung in's
Lager vor Wittenberg, wo Joachim und Moriz für
Philipp unterhandelten; sie überbrachten diese dem Kaiser
und begehrten zugleich eine Erläuterung, wie weit sich
der Artikel der Ungnade erstrecken solle? Hierüber fan
den vertrauliche und geheime Verhandlungen mit den
kaiserlichen Räthen Statt, und es wurde das Begehren
der Kurfürsten in ein Verzeichniß gebracht, „daß für
ihre Personen vonnöthen sein würde, einen Verstand
von Sr. Maj. zu haben, daß dem Landgrafen solche
Ergebung weder zu Leibstrafe noch zu ewiger Gefäng
niß reichen; — desgleichen auch, daß er an seinem Land
und Leuten zu Strafe nicht mehr verlieren oder I. M.
einräumen solle, denn in den vorgestellten Artikeln be
griffen. — Das solle gleichwohl der Landgraf nicht
wissen, sondern sich schlechts und frei ergeben, aber
solches allein aus dieser Ursach vorgenommen werden,
damit hochgedachte Kurfürsten ihm die Ergebung desto
freier uud mit weniger Beschwerde rathen, und ihn dazu
bringen möchten. Und wo I. M. an solcher Versiche
rung nicht ersättigt, so soll I. M. selbst einen Weg der
selben Versicherung, wie sie zu den allerhöchsten möchten
gestellt werden, erdenken, den ihre kurfürstl. Gnaden
dem Landgrafen verhalten, und mit ihm darauf han
deln möchten, sich auch selbst deshalb für den Landgrafen
verpflichten." — Hierauf bewilligte der Kaiser, den beiden
Kurfürsten diese Versicherung zu geben, so aber, daß
Philipp nichts davon erführe, sondern sich seines Ortes
unbedingt zu Gnade und Ungnade ergäbe. — In Folge