Full text: Das Leben Philipps des Großmüthigen, Landgrafen von Hessen

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schimpflich ist, das Geschütz auszuliefern; ehe ich aber 
Land und Unterthanen verderben lassen sollte, wollt' ich 
lieber zugeben, daß einige der Festungen geschleift, und 
ein Theil des Geschützes ausgeliefert würde." Bereit 
willig begab sich Ebeleben mit dieser Erklärung in's 
Lager vor Wittenberg, wo Joachim und Moriz für 
Philipp unterhandelten; sie überbrachten diese dem Kaiser 
und begehrten zugleich eine Erläuterung, wie weit sich 
der Artikel der Ungnade erstrecken solle? Hierüber fan 
den vertrauliche und geheime Verhandlungen mit den 
kaiserlichen Räthen Statt, und es wurde das Begehren 
der Kurfürsten in ein Verzeichniß gebracht, „daß für 
ihre Personen vonnöthen sein würde, einen Verstand 
von Sr. Maj. zu haben, daß dem Landgrafen solche 
Ergebung weder zu Leibstrafe noch zu ewiger Gefäng 
niß reichen; — desgleichen auch, daß er an seinem Land 
und Leuten zu Strafe nicht mehr verlieren oder I. M. 
einräumen solle, denn in den vorgestellten Artikeln be 
griffen. — Das solle gleichwohl der Landgraf nicht 
wissen, sondern sich schlechts und frei ergeben, aber 
solches allein aus dieser Ursach vorgenommen werden, 
damit hochgedachte Kurfürsten ihm die Ergebung desto 
freier uud mit weniger Beschwerde rathen, und ihn dazu 
bringen möchten. Und wo I. M. an solcher Versiche 
rung nicht ersättigt, so soll I. M. selbst einen Weg der 
selben Versicherung, wie sie zu den allerhöchsten möchten 
gestellt werden, erdenken, den ihre kurfürstl. Gnaden 
dem Landgrafen verhalten, und mit ihm darauf han 
deln möchten, sich auch selbst deshalb für den Landgrafen 
verpflichten." — Hierauf bewilligte der Kaiser, den beiden 
Kurfürsten diese Versicherung zu geben, so aber, daß 
Philipp nichts davon erführe, sondern sich seines Ortes 
unbedingt zu Gnade und Ungnade ergäbe. — In Folge
	        
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