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spiel, als ihm den 10. Mai dieses Urtheil verkündigt
wurde, und soll mit unverändertem Gesicht geantwortet
haben: „so stehet mein Tod darauf, daß ich Wittenberg
nicht geben will? wenn ich gleich sterbe, wird auch der
Kaiser davon nicht größeren Nutzen haben, noch die
Wittenberger größeren Schaden; wann ich gleich nicht
lebe, so werden sie doch meine Kinder haben, von denen
ein jedes ihnen soviel sein wird, als ich selbst." Dar
auf forderte er Herzog Ernst auf, das Schachspiel fort
zusetzen. Auf Fürbitten des Kurfürsten von Branden
burg, Morizens, und auch des Herzogs von Cleve nahm
der Kaiser zwar die Todesstrafe zurück, mit deren Voll
ziehung es ihm vielleicht selbst nicht Ernst war, setzte
aber zum Theil harte Bedingungen, die Johann Friedrich
unterzeichnete. Hiernach mußte er auf die Kurwürde
verzichten und die festen Städte Wittenberg und Gotha
den Händen des Kaisers zu freier Verfügung stellen.
Auch verpflichtete er sich, allen Bündnissen zu entsagen
und keine neuen einzugehen, dem Kaiser und Könige
zum Nachtheil. Seinen Kindern wurde ein Theil des
Landes, mit Weimar, Eisenach, Jena re., überlassen,
alles übrige fiel an den nunmehrigen Kufürst Moriz;
endlich mußte er ein Gelübde thun, an des Kaisers oder
seines Sohnes Hofe zu bleiben, so lange es dem Kaiser
gefallen werde.
Der Landgraf Philipp hatte seit der Wendung der
Begebenheiten ernstlich darauf gedacht, sich mit dem
Kaiser zu versöhnen. In den Verhandlungen, welche
Herzog Moriz deshalb mit dem König Ferdinand führte,
hatte ersterer Artikel gestellt, worüber sich Philipp an
seinen Vicekanzler Lersner also äußert am 6. März
1547: „So viel die Artikel betrifft, welche der König
und Herzog Moriz unserthalben mit einander gestellt,