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Wilhelms des Mittleren aus. Wegen des ersten hatte
er mehrere Verhandlungen mit dem Gesandten des
Pabstes Aleranders VI., dem Kardinal Raymund Pcge-
randi, schon 1502 zu Erfurt, wodurch den Aebten von
Fulda, Korvei, Breidelar, ArnSburg und Haina, dem
Prior von Hirtzenhain, dem Dechanten zu Kassel und
andern Prälaten aufgegeben wurde, alle Klöster in Hessen
zu untersuchen und ihrem eigentlichen Zwecke näher zu
führen, und als der Legat im folgenden Jahre zu Kassel
selbst erschien und auf seiner Rückreise Frankenberg be
rührte: so wurden ihm zum letztenmal vor der großen
Kirchenverbesserung alle als Stellvertreter des Pabstes
gebührende Ehren erwiesen. Die Bürger, nachdem sie
ihre Häuser mit Tüchern geschmückt, die Priester in den
festlichen Meßgewändern mit dem Sakrament, die Schü
ler in Procession, alle mit Kerzen und Fahnen gingen
ihm bis zur Edder entgegen und empfingen Segen und
Ablaß. Was das zweite betrifft, so forderte Wilhelm
von allen seinen Städten über ihre Gewohnheiten und
alten Gebräuche einen versiegelten Bericht, allein die
Arbeit selbst kam nicht zu Stande, entweder wegen der
vielen Schwierigkeiten oder wegen des bösen Willens
mancher Doctoren des römischen Rechts selbst. Doch
ordnete der Landgraf neben der von ihm selbst geleiteten
Kanzlei noch ein Hofgericht über seine Lande in der
Stadt Marburg an, welches sich jährlich viermal ver
sammeln und sowohl nach gemeinen kaiserlichen, beschrie
benen Rechten, als auch nach des Fürstenthums und der
Landschaft Ordnungen und Gewohnheiten zu erkennen
und seine Entscheidungen durch die Amtmänner, Schult
heißen und Landvoigte auszuführen hatte. Auch empfahl
er das Hofgericht noch in seinem letzten Willen als ein
Asyl für Arme und ein Kleinod seines Landes und ver-