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d) Au baren Auslagen sind entstanden: Für die ver
wendeten Kartenbogen = 0,65 Mk.. für Postge
bühren 1,10 Mk.
Die einzuziehenden Gebühren und Auslagen sind zu
berechnen.
4. Der vereidete Landmesser G. reicht die Messungs
schriften der 96,05 a großen Parzelle 93 Flur 2 der
Gemarkung B. ein und beantragt deren Übernahme ins
Kataster und Einführung der Neumessungsfläche. Die
Parzelle ist ohne Änderung ihrer Umfangsgrenzen auf
genommen worden.
Gemeiner Wert des Grundstücks = 4500 Mk.
Die Uebernahmegebühren sind zu berechnen.
5. Der Rechtsanwalt R. in T. überreicht dem Ka
tasteramte
a) einen Auszug aus der Grundsteuermutterrolle,
b) einen Auszug aus der Gebäudesteuerrolle
mit dem Antrage auf Fortschreibung bzw. Beglaubigung.
Der Auszug zu a) umfaßt 4 Seiten mit 6 verschiedenen
Artikeln desselben Eigentümers, der Auszug zu b) um
faßt 2 Seiten und 1 Rollennummer. Für die Prüfung
und Beglaubigung werden 2Vs Std. Zeit verwendet.
Hierbei wurde festgestellt, daß Änderungen nicht vor
gekommen sind.
Welche Gebühren sind zu zahlen?
6. Der Landmesser 3£. reicht eine Messungssache zur
Übernahme ins Kataster ein.
Größe der Besitzstücke: I — 70 qm, II = 60 qm,
III — 30 qm, IV — 40 qm. Wert für 1 qm — 1 Mk.
Der beigefügte von dem Landmesser selbstgefertigte
Handriß bedurfte noch der Prüfung. Zeitaufwand hier
für = 30 Minuten.
Aufl.-Unterlagen bestehen aus: 2 Au.F.V. mit je
2 Seiten ausschl. Titelseite.
1 Handzeichnung (V« Bg. mit 4 Parzellen) und 3
Lichtpausen davon.
Die Gebühren sind zu berechnen?
7. Der Katasterdirektor hat das Nivellement einer
Straße ausgeführt.
Die Gebührenberechnung ist hierfür aufzustellen.