Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

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d) Au baren Auslagen sind entstanden: Für die ver 
wendeten Kartenbogen = 0,65 Mk.. für Postge 
bühren 1,10 Mk. 
Die einzuziehenden Gebühren und Auslagen sind zu 
berechnen. 
4. Der vereidete Landmesser G. reicht die Messungs 
schriften der 96,05 a großen Parzelle 93 Flur 2 der 
Gemarkung B. ein und beantragt deren Übernahme ins 
Kataster und Einführung der Neumessungsfläche. Die 
Parzelle ist ohne Änderung ihrer Umfangsgrenzen auf 
genommen worden. 
Gemeiner Wert des Grundstücks = 4500 Mk. 
Die Uebernahmegebühren sind zu berechnen. 
5. Der Rechtsanwalt R. in T. überreicht dem Ka 
tasteramte 
a) einen Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, 
b) einen Auszug aus der Gebäudesteuerrolle 
mit dem Antrage auf Fortschreibung bzw. Beglaubigung. 
Der Auszug zu a) umfaßt 4 Seiten mit 6 verschiedenen 
Artikeln desselben Eigentümers, der Auszug zu b) um 
faßt 2 Seiten und 1 Rollennummer. Für die Prüfung 
und Beglaubigung werden 2Vs Std. Zeit verwendet. 
Hierbei wurde festgestellt, daß Änderungen nicht vor 
gekommen sind. 
Welche Gebühren sind zu zahlen? 
6. Der Landmesser 3£. reicht eine Messungssache zur 
Übernahme ins Kataster ein. 
Größe der Besitzstücke: I — 70 qm, II = 60 qm, 
III — 30 qm, IV — 40 qm. Wert für 1 qm — 1 Mk. 
Der beigefügte von dem Landmesser selbstgefertigte 
Handriß bedurfte noch der Prüfung. Zeitaufwand hier 
für = 30 Minuten. 
Aufl.-Unterlagen bestehen aus: 2 Au.F.V. mit je 
2 Seiten ausschl. Titelseite. 
1 Handzeichnung (V« Bg. mit 4 Parzellen) und 3 
Lichtpausen davon. 
Die Gebühren sind zu berechnen? 
7. Der Katasterdirektor hat das Nivellement einer 
Straße ausgeführt. 
Die Gebührenberechnung ist hierfür aufzustellen.
	        
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