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Er beantragt, die Veranlagung seines Hauses von a =
140 000 Mb. auf 100 000 Mb. und den Wert seines
Baulandes von 20 000 Mk. auf 18 000 Mk. herabzu
setzen.
Im Einspruchsversahren wird der Wert des Hauses
auf 110 000 Mb. und der Wert des Baulandes auf
19 000 Mb. herabgesetzt. Im nachfolgenden Berufungs-
Verfahren wird die Herabsetzung des Hausgrundstücks
auf 110 000 Mb. aufgehoben und die alte Bewertung
wieder hergestellt. Das Bauland dagegen wird auf 19 000
Mb. Wert belassen.
Welche Verwaltungsgebühren sind zu erheben?
16. Der Schlosser R. erhebt gegen die Veranlagung
seines Hauses von a = 16 000 Mk. Wert Einspruch und
beantragt wesentliche Herabsetzung. Der Einspruch wird
abgelehnt, desgl. die darauf eingelegte Berufung. Auf
das weitere Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde verzichtet
der Steuerschuldner.
Wieviel betragen die Verwaltungsgebühren?
17. Der Steuerschuldner A. erhebt gegen die Veran
lagung zur Hauszinssteuer fristgerecht Einspruch. Er
beantragt, ihn von der bisher veranlagten Hauszins-
steuer von 13,00 Mk. monatlich freizustellen, da sein
Haus ein Einfamilienhaus unter 90 gm Wohnfläche und
am 1. 7. 1918 unbelastet gewesen sei. Bei Untersuchung
des Einspruches stellte sich heraus, daß das Grundstück
jedoch belastet war; es konnte aber eine Herabsetzung
auf 10,00 Mk. monatlich erfolgen.
An Kosten sind entstanden 3,10 Mk. Auf die Ein
legung des weiteren Rechtsmittels verzichtet der Ein
spruchführer.
Welche Kosten und Verwaltungsgebühren sind zu ent
richten?
18. Der Steuerschuldner D. erhebt gegen die Veranla
gung zur staatlichen Grundvermögensteuer Einspruch
(Steuerwert a = 15 000 Mb.). Er beantragt Herab
setzung auf 8000 Mk.
Der Einspruch wird seitens des Vorsitzenden des
Grundsteuerausschusses zurückgewiesen, weil die Frist
zur Gewährung von Nachsicht abgelaufen ist. Eine An
fechtung dieser Entscheidung erfolgt nicht.