Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

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Er beantragt, die Veranlagung seines Hauses von a = 
140 000 Mb. auf 100 000 Mb. und den Wert seines 
Baulandes von 20 000 Mk. auf 18 000 Mk. herabzu 
setzen. 
Im Einspruchsversahren wird der Wert des Hauses 
auf 110 000 Mb. und der Wert des Baulandes auf 
19 000 Mb. herabgesetzt. Im nachfolgenden Berufungs- 
Verfahren wird die Herabsetzung des Hausgrundstücks 
auf 110 000 Mb. aufgehoben und die alte Bewertung 
wieder hergestellt. Das Bauland dagegen wird auf 19 000 
Mb. Wert belassen. 
Welche Verwaltungsgebühren sind zu erheben? 
16. Der Schlosser R. erhebt gegen die Veranlagung 
seines Hauses von a = 16 000 Mk. Wert Einspruch und 
beantragt wesentliche Herabsetzung. Der Einspruch wird 
abgelehnt, desgl. die darauf eingelegte Berufung. Auf 
das weitere Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde verzichtet 
der Steuerschuldner. 
Wieviel betragen die Verwaltungsgebühren? 
17. Der Steuerschuldner A. erhebt gegen die Veran 
lagung zur Hauszinssteuer fristgerecht Einspruch. Er 
beantragt, ihn von der bisher veranlagten Hauszins- 
steuer von 13,00 Mk. monatlich freizustellen, da sein 
Haus ein Einfamilienhaus unter 90 gm Wohnfläche und 
am 1. 7. 1918 unbelastet gewesen sei. Bei Untersuchung 
des Einspruches stellte sich heraus, daß das Grundstück 
jedoch belastet war; es konnte aber eine Herabsetzung 
auf 10,00 Mk. monatlich erfolgen. 
An Kosten sind entstanden 3,10 Mk. Auf die Ein 
legung des weiteren Rechtsmittels verzichtet der Ein 
spruchführer. 
Welche Kosten und Verwaltungsgebühren sind zu ent 
richten? 
18. Der Steuerschuldner D. erhebt gegen die Veranla 
gung zur staatlichen Grundvermögensteuer Einspruch 
(Steuerwert a = 15 000 Mb.). Er beantragt Herab 
setzung auf 8000 Mk. 
Der Einspruch wird seitens des Vorsitzenden des 
Grundsteuerausschusses zurückgewiesen, weil die Frist 
zur Gewährung von Nachsicht abgelaufen ist. Eine An 
fechtung dieser Entscheidung erfolgt nicht.
	        
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