Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

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Grenzstrecke 1 — 3 — 6 des Weges Parz. 457/204 
beantragt. Die Messung wurde am 4. und 7. Oktober 
1931 ausgeführt. Die örtliche Arbeitszeit betrug am 
4. 10. = 9Va Std. und am 7. 10. = 2 3 A Std. Am letz 
teren Tage führte der Katasterdirektor eine weitere, hier 
sonst nicht in Betracht kommende Messung aus, die 5Va 
Std. örtliche Arbeitszeit erforderte. 
Bei der Messung fanden sich die Grenzpunkte 1, 6. 
9, 19, 20, 21 und 25 vermarkt vor, während die Grenz 
punkte 3, 16, 22, 23, 24 und 26 nach der Wiederher 
stellung neu vermarkt wurden. Die Vermarkung der 
wiederhergestellten Grenzpunkte 10 und 15 unterblieb 
auf Antrag der Beteiligten. Die Grenzmale bei den 
Punkten 20 und 21 lagen etwa y* m unter der Boden 
fläche und fanden sich erst nach Feststellung der Grenz 
punkte durch die Messung und nach vorgenommenen 
Grabungen. 
Die Herstellung des benötigten Handrisses beanspruchte 
3V4 Std. Arbeitszeit eines Katastertechnikers und y* 
Std. Arbeitszeit des Katasterdirektors. 
An baren Auslagen entstanden lt. Ausgabeliste Nr. 17 
= 16,57 Mk. Der gemeine Wert ist 4500 Mk. für 1 ha.
	        
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