33
Grenzstrecke 1 — 3 — 6 des Weges Parz. 457/204
beantragt. Die Messung wurde am 4. und 7. Oktober
1931 ausgeführt. Die örtliche Arbeitszeit betrug am
4. 10. = 9Va Std. und am 7. 10. = 2 3 A Std. Am letz
teren Tage führte der Katasterdirektor eine weitere, hier
sonst nicht in Betracht kommende Messung aus, die 5Va
Std. örtliche Arbeitszeit erforderte.
Bei der Messung fanden sich die Grenzpunkte 1, 6.
9, 19, 20, 21 und 25 vermarkt vor, während die Grenz
punkte 3, 16, 22, 23, 24 und 26 nach der Wiederher
stellung neu vermarkt wurden. Die Vermarkung der
wiederhergestellten Grenzpunkte 10 und 15 unterblieb
auf Antrag der Beteiligten. Die Grenzmale bei den
Punkten 20 und 21 lagen etwa y* m unter der Boden
fläche und fanden sich erst nach Feststellung der Grenz
punkte durch die Messung und nach vorgenommenen
Grabungen.
Die Herstellung des benötigten Handrisses beanspruchte
3V4 Std. Arbeitszeit eines Katastertechnikers und y*
Std. Arbeitszeit des Katasterdirektors.
An baren Auslagen entstanden lt. Ausgabeliste Nr. 17
= 16,57 Mk. Der gemeine Wert ist 4500 Mk. für 1 ha.