Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

23 
II. Teil: 
15 Gebührenaufgaben 
über Grenzherstellungen. 
1. Auf Antrag und Kosten des Eigentümers der Parz. 
106 hat das Katasteramt die in der Anlage (Figur 1) 
dargestellte Grenzherstellung ausgeführt. Es handelt sich 
um die Wiederherstellung und Vermarkung des Grenz 
punktes A gegen die angrenzenden Grundstücke Parz. 
107 und 108 und des Grenzpunktes B gegen die Parz. 
105 und 110. 
Die Grenzpunkte 1—7 fanden sich durch alte Grenz 
steine vermarkt vor. Die Messungsgebühren sind zu 
berechnen. 
Die Gebühren für die erforderlichen Messungsunter 
lagen betragen 8,— Mk. Die baren Auslagen bei den 
Feldarbeiten lt. Ausgabeliste Nr. 6 = 13,68 Mk. 
Die örtliche Erledigung des Antrages fand am 24. und 
28. Juli 1932 statt und hat 6 Arbeitsstunden am 24. 
und 10 Arbeitsstunden am 28. Juli erfordert. 
Der gemeine Wert beträgt 0,50 Mk. für 1 qm. 
2. Der Katasterlandmesser Braun hat auf gemein 
schaftlichen Antrag der Eigentümer der Lessingstraße und 
der Parz. 160 die Grenzen der Parz. 160 gegen die 
Nachbargrundstücke und die Grenzen der Straße gegen 
die Parzellen 320/159, 319/159 und 160 wiederherge 
stellt (Figur 2) und in den Punkten D, H und A durch 
3 neue Grenzsteine vermarkt. Wieviel betragen die Mes 
sungsgebühren? 
Messungsunterlagen = 17,30 Mk. 
Ört.iche Arbeitszeit am 17. 6. 1932 = 6 Std. (3 Std. 
wurden an demselben Tage auf die Ausführung einer 
anderen Messung verwendet), am 19. 6. = 8 Std. und 
am 20. 6. = 3 3 A Std. 
Telegrammgebühren 1,80 Mk., Fernsprechgebühren 
- 3,60 Mk. 
Bare Auslagen an Arbeitslöhnen lt. Ausgabeliste 
Nr. 74 = 12,80 Mk.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.