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II. Teil:
15 Gebührenaufgaben
über Grenzherstellungen.
1. Auf Antrag und Kosten des Eigentümers der Parz.
106 hat das Katasteramt die in der Anlage (Figur 1)
dargestellte Grenzherstellung ausgeführt. Es handelt sich
um die Wiederherstellung und Vermarkung des Grenz
punktes A gegen die angrenzenden Grundstücke Parz.
107 und 108 und des Grenzpunktes B gegen die Parz.
105 und 110.
Die Grenzpunkte 1—7 fanden sich durch alte Grenz
steine vermarkt vor. Die Messungsgebühren sind zu
berechnen.
Die Gebühren für die erforderlichen Messungsunter
lagen betragen 8,— Mk. Die baren Auslagen bei den
Feldarbeiten lt. Ausgabeliste Nr. 6 = 13,68 Mk.
Die örtliche Erledigung des Antrages fand am 24. und
28. Juli 1932 statt und hat 6 Arbeitsstunden am 24.
und 10 Arbeitsstunden am 28. Juli erfordert.
Der gemeine Wert beträgt 0,50 Mk. für 1 qm.
2. Der Katasterlandmesser Braun hat auf gemein
schaftlichen Antrag der Eigentümer der Lessingstraße und
der Parz. 160 die Grenzen der Parz. 160 gegen die
Nachbargrundstücke und die Grenzen der Straße gegen
die Parzellen 320/159, 319/159 und 160 wiederherge
stellt (Figur 2) und in den Punkten D, H und A durch
3 neue Grenzsteine vermarkt. Wieviel betragen die Mes
sungsgebühren?
Messungsunterlagen = 17,30 Mk.
Ört.iche Arbeitszeit am 17. 6. 1932 = 6 Std. (3 Std.
wurden an demselben Tage auf die Ausführung einer
anderen Messung verwendet), am 19. 6. = 8 Std. und
am 20. 6. = 3 3 A Std.
Telegrammgebühren 1,80 Mk., Fernsprechgebühren
- 3,60 Mk.
Bare Auslagen an Arbeitslöhnen lt. Ausgabeliste
Nr. 74 = 12,80 Mk.