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Aufl.-Schriften: Au.F.V. — 8 Seiten aussäst. Titel
seite. Hz. = 2 /s Bg. 34 Parz.
Größe der Trennstücke:
1 — 20 qm
2 — 25 qm
3 — 21 qm
4 = 17 qm
5 = 60 qm
6 — 42 qm
7 — 36 qm
8 — 40 qm
9 — 45 qm
10 — 20 qm
11 — 30 qm
12 = 46 qm
13 = 49 qm
14 — 40 qm
15 — 26 qm
16 — 16 qm
17 — 32 qm
13. Die Parzellen Nr. 161 und 175 — Eigentümer:
Meyer, Hans — sind in der in nebenstehender Zeich
nung (Figur 13) dargestellten Weise aufgeteilt worden.
Die 4 Grundstücke sollen an die Söhne des p. Meyer
aufgelassen werden. Die Messungsgebühren sind zu be
rechnen.
Messungsunterlagen: 1 K.Au. = *4 Bg. und 1 Hr.
(2V2 Std.).
Die örtlichen Messungsarbeiten führte der Kataster-
direktor am 4. 6. und 5. 6. 1932 aus. Arbeitszeit
am 4. 6. von 8—17 Uhr, am 5. 6. von 8—13 Uhr.
Die übrige Zeit am 5. 6. verwendete der Katasterdirektor
für eine andere Messung und zwar von 13—18 Uhr.
An baren Auslagen sind entstanden am 4. 6. = 2,50 Mk.
und am 5. 6. insgesamt 3,— RM.
Der gemeine Wert beträgt 0,50 Mk. für 1 gm, der
Kaufpreis 0,75 Mk. für 1 qm.
Vor der Teilung war die Herstellung der alten Gren
zen nach den gegebenen Messungsunterlagen erforderlich.
Postgebühren — 0,75 Mk.
Die Aufl.-Schriften bestehen aus einer Handzeichnung
(Vs Bg.) und 1 Au.F.V. von 5 Seiten (einschl. Titel
seite).
14. Die Parz. 25 und 26 sind zwecks Veräußerung
der neu entstehenden Besitzstücke aufgeteilt worden (Fi
gur 14). Die entstandenen Messungsgebühren sind zu
berechnen.
Die Gebühren für die Messungsunterlagen betragen
12,50 Mk. Die baren Auslagen lt. Ausgabeliste Nr. 8 =
19,77 Mk. An Fernsprechgebühren sind 0,77 Mk. und
an Postgebühren 0,42 Mk. entstanden.