Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

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Aufl.-Schriften: Au.F.V. — 8 Seiten aussäst. Titel 
seite. Hz. = 2 /s Bg. 34 Parz. 
Größe der Trennstücke: 
1 — 20 qm 
2 — 25 qm 
3 — 21 qm 
4 = 17 qm 
5 = 60 qm 
6 — 42 qm 
7 — 36 qm 
8 — 40 qm 
9 — 45 qm 
10 — 20 qm 
11 — 30 qm 
12 = 46 qm 
13 = 49 qm 
14 — 40 qm 
15 — 26 qm 
16 — 16 qm 
17 — 32 qm 
13. Die Parzellen Nr. 161 und 175 — Eigentümer: 
Meyer, Hans — sind in der in nebenstehender Zeich 
nung (Figur 13) dargestellten Weise aufgeteilt worden. 
Die 4 Grundstücke sollen an die Söhne des p. Meyer 
aufgelassen werden. Die Messungsgebühren sind zu be 
rechnen. 
Messungsunterlagen: 1 K.Au. = *4 Bg. und 1 Hr. 
(2V2 Std.). 
Die örtlichen Messungsarbeiten führte der Kataster- 
direktor am 4. 6. und 5. 6. 1932 aus. Arbeitszeit 
am 4. 6. von 8—17 Uhr, am 5. 6. von 8—13 Uhr. 
Die übrige Zeit am 5. 6. verwendete der Katasterdirektor 
für eine andere Messung und zwar von 13—18 Uhr. 
An baren Auslagen sind entstanden am 4. 6. = 2,50 Mk. 
und am 5. 6. insgesamt 3,— RM. 
Der gemeine Wert beträgt 0,50 Mk. für 1 gm, der 
Kaufpreis 0,75 Mk. für 1 qm. 
Vor der Teilung war die Herstellung der alten Gren 
zen nach den gegebenen Messungsunterlagen erforderlich. 
Postgebühren — 0,75 Mk. 
Die Aufl.-Schriften bestehen aus einer Handzeichnung 
(Vs Bg.) und 1 Au.F.V. von 5 Seiten (einschl. Titel 
seite). 
14. Die Parz. 25 und 26 sind zwecks Veräußerung 
der neu entstehenden Besitzstücke aufgeteilt worden (Fi 
gur 14). Die entstandenen Messungsgebühren sind zu 
berechnen. 
Die Gebühren für die Messungsunterlagen betragen 
12,50 Mk. Die baren Auslagen lt. Ausgabeliste Nr. 8 = 
19,77 Mk. An Fernsprechgebühren sind 0,77 Mk. und 
an Postgebühren 0,42 Mk. entstanden.
	        
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