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abgerissen waren. Die auf Parz. 19 errichteten Ge
bäude wurden mit aufgemessen.
Parz. 19 = 15,00 a, Parz. 20 = 1,40 a, Eigentümer:
Skindorus, Martin.
Parz. 21 = 11,00 a, Parz. 22 = 16,00 a, Eigen
tümer: Nonnweiler, Kurt.
Parz. 256 = 10,45 a, Eigentümer: Bonzelet.
11. Von den in nebenstehender Zeichnung (Figur 11)
dargestellten Grundstücken Parz. 142. 143, 54 und 55
sollen zunächst angrenzend an Parz. 146 zwei Besitzstücke
in Größe von je 10,00 a abgetrennt werden. Von den
Parzellen 54 und 55 soll ein Besitzstück von 10,00 a
abgezweigt werden, das an den Eigentümer der Parz. 53
aufgelassen werden soll. Ein Besitzstück in Größe von
9,55 a erwirbt der Eigentümer der Parz. 52. Die Mit
vermessung der Restbesitzstücke war erforderlich.
a) Die Parzellen sind zu numerieren.
b) Die entstandenen Messungsgebühren ausschl. der
Kosten für die Aufl.-Schriften sind zu berechnen.
Messungsunterlagen: 2 K.Au. (y* Bg.). Für Anferti
gung des Handrisses wurden 3% Std. Zeit verwendet.
Bare Auslagen = 13,96 Mk., Porto = 1,47 Mk..
Telephongespräche = 1,66 Mk.
Örtliche Arbeitszeit am 6. 6. 1932 = 7Va Std., am
7. 6. = 2 Std. Am letzteren Tage wurde noch eine
Grenzherstellung ausgeführt, die 8 Stunden dauerte.
Gemeiner Wert für 1 qm = 0,50 Mk.
Parz. 54 = 26,70 a, Parz. 55 = 43 qm, Eigen
tümer: Meyer, Karl.
Parz. 142 = 16,86 a, Parz. 143 = 8,05 a, Eigen
tümer: Baier, Joseph.
12. Der Katasterdirektor hat die neugelegte Provin
zialstraße von A. nach B. ausgemessen (Figur 12).
Die entstandenen Messungsgebühren sind zu berechnen.
Messungsunterlagen: 1 K.Au. = 2 A Bg., 1 Hr. =
43/4 Std.
Örtliche Arbeitszeit = 2V* Tg. Bare Auslagen =
62,40 Mk., Porto = 1,14 Mk.
Der Verkaufswert der zu der Straße kommenden
Grundstücksteile beträgt 3,50 Mk. für 1 qm. Für die Rest-
parzellen beträgt der gemeine Wert 1,50 Mk. für 1 qm.