Full text: Aufgabensammlung aus der Gebührenordnung der Preußischen Katasterverwaltung und der Verwaltungsgebühren-Ordnung mit Anhang über Gebührenfreiheit zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen (Fachprüfung I. Kl., Sonderprüfung, Ergänzungsprüfung und Technikerprüfung)

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abgerissen waren. Die auf Parz. 19 errichteten Ge 
bäude wurden mit aufgemessen. 
Parz. 19 = 15,00 a, Parz. 20 = 1,40 a, Eigentümer: 
Skindorus, Martin. 
Parz. 21 = 11,00 a, Parz. 22 = 16,00 a, Eigen 
tümer: Nonnweiler, Kurt. 
Parz. 256 = 10,45 a, Eigentümer: Bonzelet. 
11. Von den in nebenstehender Zeichnung (Figur 11) 
dargestellten Grundstücken Parz. 142. 143, 54 und 55 
sollen zunächst angrenzend an Parz. 146 zwei Besitzstücke 
in Größe von je 10,00 a abgetrennt werden. Von den 
Parzellen 54 und 55 soll ein Besitzstück von 10,00 a 
abgezweigt werden, das an den Eigentümer der Parz. 53 
aufgelassen werden soll. Ein Besitzstück in Größe von 
9,55 a erwirbt der Eigentümer der Parz. 52. Die Mit 
vermessung der Restbesitzstücke war erforderlich. 
a) Die Parzellen sind zu numerieren. 
b) Die entstandenen Messungsgebühren ausschl. der 
Kosten für die Aufl.-Schriften sind zu berechnen. 
Messungsunterlagen: 2 K.Au. (y* Bg.). Für Anferti 
gung des Handrisses wurden 3% Std. Zeit verwendet. 
Bare Auslagen = 13,96 Mk., Porto = 1,47 Mk.. 
Telephongespräche = 1,66 Mk. 
Örtliche Arbeitszeit am 6. 6. 1932 = 7Va Std., am 
7. 6. = 2 Std. Am letzteren Tage wurde noch eine 
Grenzherstellung ausgeführt, die 8 Stunden dauerte. 
Gemeiner Wert für 1 qm = 0,50 Mk. 
Parz. 54 = 26,70 a, Parz. 55 = 43 qm, Eigen 
tümer: Meyer, Karl. 
Parz. 142 = 16,86 a, Parz. 143 = 8,05 a, Eigen 
tümer: Baier, Joseph. 
12. Der Katasterdirektor hat die neugelegte Provin 
zialstraße von A. nach B. ausgemessen (Figur 12). 
Die entstandenen Messungsgebühren sind zu berechnen. 
Messungsunterlagen: 1 K.Au. = 2 A Bg., 1 Hr. = 
43/4 Std. 
Örtliche Arbeitszeit = 2V* Tg. Bare Auslagen = 
62,40 Mk., Porto = 1,14 Mk. 
Der Verkaufswert der zu der Straße kommenden 
Grundstücksteile beträgt 3,50 Mk. für 1 qm. Für die Rest- 
parzellen beträgt der gemeine Wert 1,50 Mk. für 1 qm.
	        
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