13
Die Gebühren für die Messungsunterlagen betragen
12,50 Mb.
An baren Auslagen find entstanden 14,27 Mk.. an
Postgebühren 1,77 Mk.
Örtliche Arbeitszeit am 25. 4. 1932 = n Std., am
26. 4. = 2 Std. Am letzteren Tage wurde noch eine
Messung ausgeführt, die 8 Std. dauerte.
Gemeiner Wert für 1 qm = 0,50 Mk.. Kaufpreis
für 1 qm = 0,75 Mk.
9. Die Parzellen 15, 16 und 17 — Eigentümer: Wolf,
Wilh. — sind in 3 gleich große Trennstücke zerlegt
worden (Figur 9). Die Berechnungen zur Teilung waren
zeitraubend.
Messungsunterlagen: Es wurde ein alter Kartenbogen
(V* Bg.) verwandt, auf dem der zu teilende Komplex neu
dargestellt wurde. Als Handriß diente die Lichtpause
eines Feldbuches (Vs Bg.).
Die baren Auslagen betragen 16,49 Mk. Örtliche Ar
beitszeit — 2Vs Tg. Porto usw. = 1,79 Mk. Gemeiner
Werl für 1 qm = 1,10 Mk.
Wieviel betragen die entstehenden Messungsgebühren
einschl. der Kosten für die Aufl.-Schriften (Hz. -^VsBg.
Au.F.V. = 4 Seiten ausschl. Titelseite)?
10. Die Grundstücke Parz. 19—22 und 256 sind, wie
aus nebenstehender Zeichnung (Figur 10) ersichtlich, aufge
teilt worden. Wieviel betragen die entstandenen Messungs
gebühren ausschl. der Gebühren für die Aufl.-Schristen?
Messungsunterlagen: 2 K.Au. (V* Bg.), Handrisse =
3V4 Std. Arbeitszeit.
Die Grenzen der bezeichneten Parzellen mußten nach
den Katasterunterlagen wiederhergestellt werden.
Örtliche Ausführung am 6. 11. 1931 = 6V2 Std., am
7, 11. = 3 Std., am 8. 11. --- 5 Std. Den Rest des
dritten Tages verwendete der Katasterdirektor auf die
Ausführung einer Gebäudeeinmessung (Dauer — 4 Std.).
Der Kaufpreis für jedes Besitzstück beträgt 1066 Mk.
Der gemeine Wert beträgt für 1 qm = 1,00 Mk.
Bare Auslagen = 11,76 Mk., Porto usw. = 1,16
Mk. Ferngespr. = 0,45 Mk.
Bei der örtlichen Ausführung wurde festgestellt, daß
die auf den Parz. 21 und 22 errichteten Gebäude längst