Full text: Die Tuberkulose, ihre Verhütung und Heilung

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Die Fürsorge der Deutschen Reichsbahn erstreckt sich 
weiter auf die Haussürsorge und auf die Nachbehandlung 
der aus den Heilstätten entlassenen Beamten und ihrer 
Familienmitglieder, ferner auf Beihilfen zur Beschaffung 
von Nahrungsmitteln, zur Verbesserung der Wohnungs- 
verhältnisse, zur Unterstützung tuberkulosegefährdeter Fa 
milien usw. Die Beihilfen sollen in jedem Falle so be 
messen sein, daß sie eine fühlbare wirtschaftliche Hilfe 
bedeuten. 
Nach jahrzehntelangen Beobachtungen steht fest, daß 
die Reichsbahnbeamten allgemein in schwerer erkranktem 
Zustande in die Heilstätte kommen als die Mitglieder der 
RBVA. Die Deutsche Reichsbahn weist daher in den 
Amtsblättern immer wieder darauf hin, daß auch die 
lungenkranken Beamten und ihre Angehörigen verpflichtet 
sind, sich möglichst frühzeitig dem Heilverfahren zu unter 
ziehen. Denn je frühzeitiger eine Tuberkulose erkannt und 
die Ansteckungsgefahr in der Familie entdeckt wird, um 
so sicherer gelingt die Ausheilung und die Verstopfung 
der Ansteckungsquelle und um so gewisser wird die Wieder 
verwendung des Beamten im Dienste. Träger tätiger 
und offener Tuberkulosen sind im Reichsbahndienst nicht 
verwendbar — im eignen Interesse wie wegen der An 
steckungsgefahr für die Mitarbeiter und den Reiseverkehr. 
Reichsbahnbcamte und deren Angehörige können in die 
Heilstätten der RBVA aufgenommen werden, soweit sie 
nach fachärztlichem Gutachten für die Heilstättenkur ge 
eignet sind. Der Antrag ist durch die Bezirksfürsorge ein 
zureichen, die gegebenenfalls die Schnelleinweisung betreibt 
und auch für die Deckung der Kurkosten einsteht. 
Man hat der Deutschen Reichsbahn die eigene Tuber 
kulosefürsorge überlassen. In Erfüllung dieser Pflicht 
ist sie so organisiert worden, daß sie durch einen Anruf
	        
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