Full text: Die Tuberkulose, ihre Verhütung und Heilung

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in einer Lungenheilstätte bis zur Gesundung bzw. Unge 
fährlichkeit zu verwahren. 
Die erste Wiederholungskur soll im allgemeinen frü 
hestens ein Jahr nach Beendigung der vorausgegangenen 
Heilstättenkur gewährt werden. Die Zahl der wirklich 
notwendigen Wiederholungskuren wird nicht beschränkt. 
Doch werden Bedienstete mit geschlossener oder ruhender 
Lungentuberkulose, für die anstelle einer Wiederholungskur 
in der Heilstätte die mehrwöchige Ausspannung und 
Kräftigung in waldreicher Gegend genügt, dem Erholungs 
heim der RBVA in Gohrisch (Sächs. Schweiz) über 
wiesen. Die Kuren werden in dem Heim, das mit 37 
Betten vom 1. April bis 31. Oktober in Betrieb ist, 
ärztlich überwacht. 
Zur Bekämpfung der Tuberkulose 
bei den aktiven Reichsbahnbeamten 
und deren Familien stellt die Deut- 
Tuberkulosefürsorge 
für Beamte 
sche Reichsbahn alljährlich besondere Haushaltsmittel zur 
Berfügung. Ihre Wartegeld- und Ruhegehaltsempfänger 
und die Hinterbliebenen von Beamten, die an Tuber 
kulose erkrankt sind, erhalten Beihilfen aus dem Unter 
stützungsfond. Im übrigen bieten die „Richtlinien für 
Tuberkulosefürsorge bei der Deutschen Reichsbahn" der 
Bezirksfürsorge am Sitze der Reichsbahndirektion die 
Handhabe, alle Anträge der Beamten und ihrer Ange 
hörigen auf fachärztliche Untersuchung, Unterbringung in 
Heilstätten, Versorgung der Schwerkranken usw. schleu 
nigst zu prüfen und selbständig zu erledigen. Zu diesem 
Zweck wirken die Bezirksfürsorgen mit der RS.-Volks- 
wohlfahrt, dem Bunde der Deutschen Beamten und dem 
Reichsverbande der Eisenbahnvereine zusammen, um auch 
die Aufbringung der Kosten und Kostenanteile zu regeln, 
ohne daß die notwendigen Maßnahmen verzögert werden.
	        
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