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muß auch streng durchgeführt werden hinsichtlich der vor
geschriebenen Zeit und Art. Lungenkranke, die die Liege
kurzeit im Hin- und Herlaufen oder sitzend oder zusam
mengekauert zubringen, machen keine Liegekur. Stunden
langes, ruhiges Flachliegen in Licht und Luft wirkt auf
den Allgemeinzustand kräftigend, beruhigend und abhär
tend, beseitigt den Hustenreiz, erleichtert die Schleimabson
derung und macht die Atmung freier.
An die Liegekur schließen sich regelmäßige Spazier
gänge. Für besondere Lungenübungen auf den Spazier
gängen liegt meist kein Grund vor. Der Grad zulästiger
Muskelarbeit richtet sich nach Lungenbefund und Allge
meinzustand. Immer sollen Ruhe und Bewegung mitein
ander und mit der Nahrungsaufnahme in zweckmäßiger
Weise abwechseln. Fmmer ist viel Ruhe und Schonung
und vorsichtige Bewegung und Uebung für den Kranken
der bessere Teil.
Die Wasserbehandlung übt die Haut als Ab-
wehrorgan und macht die Schutzkrüfte des Körpers gegen
die Tuberkulose mobil. Vollbäder dienen der Reinigung
der Haut und damit dem Zweck, die natürliche Funk
tion der Hautatmung herzustellen. Allmorgendliche naß
kalte Abreibungen härten ab, indem sie die Haut dazu
erziehen, Schwankungen der Außentemperatur ausgleichend
zu beantworten. Besonders wichtig ist die feuchte, kühle
oder temperierte Brustpackung (Kreuzbinde) für die Nacht
oder bei Bettlägerigen und Fiebernden auch tagsüber.
Ihre Wirkung liegt darin, daß sie den quälenden, trockenen
Husten mildert, Brustschmerzen und Seitenstechen beseitigt
und das Auswerfen des Schleimes frühmorgens erleichtert.
An die Stelle der Brustpackung tritt mit fortschreitender
Besserung die temperierte und schließlich die kalte Dusche.
Durch Duschen wird bei richtiger Verordnung die Herz-