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im Brotbeutel oder Brötchenkorb zu holen. Uebriggeülie-
bene Speisen dürfen nicht herumstehen, wo Staub oder
Fliegen herankommen können u. dergl. mehr. Tuber
kulöse Personen, die Husten und Auswurf haben, sollen
der Küche fernbleiben. 3m übrigen schützt unsere Nah
rungsmittel-Gesetzgebung vor einem Ueberhandnehmen der
Ansteckungsgefahr durch die Ernährung.
Die tzauptgefahr bildet der schwind
süchtige Mensch, d. h. das acht
lose Ausspucken Tuberku-
Auswurf
Auswurfbeseitiguug
löser auf den Boden und das Husten mit
offenem Munde. Auf anderen Wegen können wohl
noch hier und da ein paar Tuberkelbazillen ihrem Trä
ger entschlüpfen, aber die 3agd auf sie ist überflüssig.
Licht und Sonne, Regen und Kälte, schließlich der mensch
liche Körper mit seinen Schutz- und Abwehrvorrichtungen
werden vereinzelt vorkommenden Krankheitserregern den
Garaus machen. Darum keine übertriebene Ansteckungs-
furcht, keine Bazillenangst, sondern Einstellung gegen
das, was die Gefahr ist! Und das achtlose Aus- und
Herumspucken Schwindsüchtiger ist die Gefahr — auch
im Bahnbereiche, in Zügen, Wartesälen, auf Bahn
steigen usw.
Die Uebertragung der Tuberkelbazillen durch ver
stäubten Auswurf wird verhindert, wenn jeder
Lungenkranke den Auswurf in eine Flüssigkeit entleert,
denn dann ist das Austrocknen des Schleims und das
Uebergehen von Bazillen in die Luft ausgeschlossen. Der
Erreichung dieses Zieles dienen die Zimmerspucknäpfe und
die Taschenspuckfläschchen.
Zimmerspucknäpfe sollen überall dort aufgestellt wer
den, wo viele Menschen verkehren (in Wartesälen, auf
Bahnsteigen, in Wirtschaften, Fabriken, Treppenhäusern,