Full text: Praktikus

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2 
Mark 
Ucbertrag 
Hiervon sind abzuziehen: 
(Die folgenden Ausgaben dürfen nicht, wie Betriebs-und Geschäftskosten, von dein Einkommen zu 
1 bis 4 normet] abgezogen, sondern müssen besonders angegeben werden.) 
Mark Pf. 
a) Zinsen vS!l Hypotheken und anderen Schulden, mit Ausnahme der Zinsen von Geschäfts-. 
schulden, welche bei Berechnung des Einkommens zu 3 berücksichtigt sind (s. Anweisung Artikel 24). 
(Kapitalsabzahlungcn, zur Amortisation bestimmte Ziusanteile sind nicht abzugsfähig.) 
4») Dauernde auf Verträgen, Verschreibungen oder letztwilligen Verfügungen beruhende Lasten, 
z. B. Altenteile, zu zahlende Renten (f. Anweisung Artikel 4 1 Nr. 4 a und b und Artikel 23 
Nr. 2, 3). 
■c) Beiträge zu Kranken-, Sterbe-, Unfall-, Alters- u. Jnvalidenversichernngs-, Wittwen-, Waisen- 
und Pensionstassen für die eigene Person des Steuerpflichtigen. 
(Nicht hierher gehören Kassenbeiträge für das zum Wirtschafts- oder Gewerbe 
betrieb re. angenommene Personal, tvelche bei Ermittelung des Einkommens [Seite 1 des 
Formulars, Nr. 2, 3 und 4s unter den zulässigen Wirtschafts- und Betriebskosten zu berück 
sichtigen sind. Kassenbeiträge für die zu persönlichen Dienstleistungen oder für den 
Haushalt gehaltenen Personen sind nicht abzugsfähig.) 
d) Eeben$ner$icberungsprämie au die Versicherungsgesellschaft 
Police Nr. (der Abzug ist nur bis zum Höchstbetrage von 600 Mark zulässig, 
s. Anweisung Artikel 25 Nr. 2 — die Versicherung mus; auf die eigene Person des Steuer 
pflichtigen. darf also nicht ans das Leben seiner Angehörigen oder andeler Personen abgeschlossen 
sein — Prämien für A ns st euer-, Militärdienst- und ähnliche Versicherungen sind nicht 
abzugsfähig) 
Anmerkung zu a bis d: Die zur Bestreitnn 
persönlichen Bedürfnisse, insbesondere des Haushalt zusammen 
Steuerpflichtigen, sowie die zum Unterhalte ihrer ' 
hörigen gemachten Ausgaben und die freiwillig, 
auch fortlaufend, an andere geleistete Unterstütz! Mithin beträgt das Besamn 
dürfen vom Einkommen nicht in Abzug gebracht w 
In umstehenden Angaben ist unter Nr. mit Mark 
das Einkommen eingerechnet, welches aus dem ansierhalb des vorseitig bezeichneten 
Wohnortes belegenen Grundbesitze, Gewerbebetriebe bezogen wird, nämlich ans: 
Anmerkung: Hierneben können Stellerpflichtige mit 
einem Einkommen von nicht mehr als 9,500 Mark, 
welche glauben, das; bei ihnen Umstände vorliegen, die 
eine Ermässigung des Steuersatzes gemäß §. 19 des 
Gesetzes rechtfertigen (außergewöhnliche Belastung des 
Steuerpflichtigen durch Unterhaltung und Erziehung 
der Kinder. Verpflichtung zum Unterhalten mittelloser 
Angehöriger, andauernde Krankheit, Verschuldung oder 
besondere Unglücksfälle), die zur Begründung di 
den thatsächlichen Angaben machen, insbesondere 
und Alter der unterhaltenen Angehörigen angeb 
Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht 
zu haben. 
(Drt), den ten 
19 
Steuererklärungen ebne Unterschrift 
gelten als nicbt abgegeben. 
(Vor- und Zuname)
	        
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