Wiederherstellung des Bundestages Neuwahlen
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Zeugung, daß der Bund noch zu Recht bestehe, und daß die Frank
furter Versammlung sich als Bundesplenarversammlung konstituieren und
den Bundestag reaktivieren müsse, um dann die Revision des deutschen
Derfassungswerkes durch eine Fürstenversammlung aller Bundesglieder
vorzunehmen. Dieser Gedanke, mit dem das weitere Verbleiben Hessens
in der Union unvereinbar war, bereitete anfangs seinen Casseler Minister
kollegen große Verlegenheiten, wurde dafür aber um so eifriger von der
österreichischen Regierung Fürst Schwarzenbergs aufgegriffen und zur
Durchführung in die Hand genommen. Die dadurch eingeleitete und am
1. September faktisch vollzogene Wiederherstellung des Bundes
tags gab dem hessischen Minister den nötigen Rückhalt für die kommenden
Stürme in der engeren Heimat, die ihn und den Kurfürsten nach Cassel
zurückriefen.
Die finanzielle Obstruktion des am 12. Juni aufgelösten Landtags
hatte die Lage in Hessen immer schwieriger gestaltet. Die Staatsver
waltung wäre aus Mangel an Mitteln völlig ins Stocken geraten,
wenn der Kurfürst nicht der Hauptstaatskasse durch einen Vorschuß von
100000 Talern, der dann auf eine Million anwuchs, ausgeholfen hätte.
Inzwischen hatte der Vorstand des Finanzministeriums Lometsch, ein
auch von den Gegnern der Regierung als ein ungemein gewissenhafter
und fleißiger Arbeiter geschätzter Mann, sich überzeugt, daß der von dem
Märzministerium noch herrührende Budgetvoranschlag für 1850/51, der
mit der Auflösung des Landtags ohnehin hinfällig geworden war, völlig
unbrauchbar sei, und daß er darum dem neuen Landtag einen neuen
eigenen Entwurf vorlegen müsse. Wäre nun die finanzielle Rot nicht so
groß gewesen, so hätte man mit der Einberufung des Landtags warten
können bis zur Fertigstellung dieses Entwurfs. So aber drängte die
Geldverlegenheit der Staatsverwaltung zu dem Versuch, die Hilfe der
neugewühlten Kammer wenigstens für die Forterhebung der Stellern
in Anspruch zu nehmen, noch ehe der neue Budgetvoranschlag vorgelegt
werden konnte. . Am 28. Juni, am selben Tage, da Kurhessen seinen
förmlichen Austritt aus der Union erklärte, wandte sich Kurfürst
Friedrich Wilhelm von Philippsruhe aus mit einer landesherrlichen
Verkündigung an das hessische Volk, um die bisherige Entwicklung des
hessischen und deutschen Verfassungskonfliktes vom Standpunkt der
Regierung aus zu kennzeichnen und die Unterstützung der Bevölkeruirg
bei weiterer Befolgung des eingeschlagenen Weges anzurufen. Die in
diesem, für eine unmittelbare Wirkung viel zu langatmigen Wahlaufruf
ausgesprochene Erwartung, daß man „besonnene, von dem Geiste leiden