Henkels Denkmalsantrng
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minister v. Motz den günstigen Stand des Staatshaushalts schildern, der
es ermöglichte, daß nur drei Achtel der Staatseinnahmen durch Steuern
aufgebracht werden mußten. So konnten die Bezüge der meisten Be
amten und Offiziere erhöht werden, und anstandslos bewilligten die
Stände sogar den nicht ohne Grund wenig beliebten Zensurbeamten
besondere Zuschüsse für ihre Tätigkeit. Geradezu überraschend wirkte
es aber, als bei der Beratung der Finanzen der Deputierte Henkel
den längst vergessenen Plan eines Denkmals für Wilhelm II. wieder zur
Sprache brachte und dazu ben Antrag stellte, statt des 1830 beschlossenen
Standbildes für den Geber der Verfassung, ein Doppeldenkmal für
Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm I. zu errichten. Denn der verewigte
Kurfürst habe sich zwar große Verdienste durch Gründung der Verfassung
erworben, aber sein Sohn und Nachfolger habe sich nicht minder durch
Erhaltung und Entwicklung des Grundgesetzes um das Land verdient
gemacht. Unter seiner Regierung seien fast alle organischen Gesetze er
schienen, ivelche zur Ergänzung und Verwirklichung der Verfassung
dienten. Der Antragsteller gab dann ein kurzes Resume über all die
segensreichen Gesetze und Verbesserungen, die man der Zeit der Mit
regentschaft verdankte, und schloß daraus, daß diese Verdienste ebenso
sehr zur Dankbarkeit gegen den gegenwärtigen Regenten verpflichteten,
als gegen den verewigten. Der Vater habe das Werk gegründet, der
Sohn es zur Ausführung und Vollziehung gebracht. Darum gebühre
beiden der Dank des Landes in der Gestalt eines gemeinschaftlichen
Denkmals. Nach all den zahllosen Anklagen wegen Verfassungsver
letzung, die in den letzten siebzehn Jahren in der Kammer erhoben
waren, nachdem sogar der gegenwärtig tagende Landtag seine Sitzungen
mit einem Antrag auf Herstellung eines verfassungsmäßigen Rechtszu
standes eingeleitet hatte, mußte dieses Loblied auf die Mitregentschafts-
zeit namentlich aus dem Munde eines Mannes überraschen, der mitten
in den Reihen der Opposition stand, und den mancher zwar für einen
exaltierten Querkopf, niemand aber einer unaufrichtigen Schmeichelei
für fähig hielt. Auf Vorschlag des Präsidenten Trott wurde Henkels
Antrag einem besondern Ausschuß überwiesen, der durch den liberalen
Abgeordneten Schwarzenberg die Errichtung des Doppelstandbildes mit
derselben Begründung marin empfahl. Zur Ausführung ist es nie ge
kommen'). Ein paar Tage später, am 22. Februar 1848, wurde die
') Der Kuriosität halber sei erwähnt, daß 22 Jahre später der pensionierte
Landbaumeister Spangenberg den Denkmalsplan in seiner Schrift über den kur-
hessischen Staatsschatz wieder aufgriff und ein Kolossaldenknial Wilhelnis II. auf den