94
Rückkehr der geraubten Kunstschätze
Der Anteil Hessens an der 700 Millionen Franken betragenden
Kriegsentschädigung, die das besiegte Frankreich zahlen mußte, betrug
5103559 Franken, eine lächerlich kleine Summe gegenüber den un
geheuren Verlusten, die das Land seit dem frechen Raubzug Mortiers
erlitten hatte. Die während der Fremdherrschaft aus den Cast'eler
Sammlungen geraubten Bilder und anderen Kunstschätze, wurden
wenigstens teilweise zurückerstattet. Schon im Fahre 1814 hatte der
Galerieinspektor Robert einige Bronzen und die geschnittenen Steine
des Museums, sowie mehrere Kisten init Gemälden und Teile der von
den Franzosen geraubten Wilhelmshöher Bibliothek aus Frankreich ge
holt. 1815 bemühte sich außer einer unter der Führung von Buderus
nach Paris gesandten Kommission namentlich Fakob Grimm, der
gleichfalls nach „dem verwünschten Ort" geschickt war, um die Wieder
erlangung der übrigen Kunstschütze, die z. T. in die Provinzen und
bis nach Brüssel zerstreut, schwer wiederzufinden und noch schwerer
wiederzuerlangen waren. Es war ein neuer Zubeltag für Cassel, als am
1. November die ersten Wagen mit den geretteten Gegenständen an
langten, und tausende von Menschen die mit Blumen geschmückten
Schätze zum Museum und zur Bildergalerie geleiteten. 14 Tage später
kam ein zweiter Transport mit dem Rest der Kunstschätze an, die zu
sammen auf 14 Wagen von dem Leutnant Beit vom Regiment Kurprinz
unter mancherlei Fährlichkeiten und Beschwerden von Paris aus nach
Cassel eskortiert waren. Leider fehlten außer manchen anderen Kost
barkeiten besonders von den Bildern zahlreiche wertvolle Stücke,
die der russische Kaiser Napoleons erster Frau Iosephine für ein
billiges abgekauft hatte. Alle späteren Bemühungen, sie aus der
Petersburger Eremitage wiederzuerlangen, waren vergeblich, da der
Kurfürst die Zumutung, „das Eigentum seines Hauses zweimal zu er
kaufen", ablehnte.
Die Zulassung der Bauern zu dem am 1. Mürz 1815 eröffneten
Landtag hatte den Kurfürsten eine Zeit lang volkstümlich gemacht
und ihm sogar das Lob E. M. Arndts eingetragen. Aber die da
mit verknüpften Hoffnungen wurden nicht erfüllt, und der Verlauf
des Landtags enttäuschte sowohl den Kurfürsten wie die Stände.
Nur Althessen samt Katzenellnbogen war in diesem Landtage ver
treten, für die Grafschaft Hanau und die mainzischen Ämter fehlte
eine ständische Verfassung, während die Grafschaft Schaumburg ihren
eigenen Landtag hatte, der ebenfalls mit Zuziehung des Bauernstandes
in Rinteln tagte. Landtagskommissare waren der Minister v. Schmer-