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daß er zu unterhandeln gestatte, zugleich aber mit der
Beschießung bis zur Unterzeichnung der Kapitulation
fortfahre. Völkerrechtlich war dieses Gebahren an
fechtbar. Eine Sintflut von feurigen Geschossen ergoß
sieh nun über die unglückliche Stadt, Frauen und
Kinder, der ganze Hofstaat, König und Königin lagerten
in Kellern und Kasematten. Am 13. Februar flogen
noch verschiedene Magazine auf, und mehrere Land
batterien wurden vernichtet. An 50000 Bomben und
Granaten waren in die Stadt gesrhleudert worden.
Die am 13. Februar abends getätigte Übergabe
bestimmte: Der König, die Königin, die königliche
Familie nebst Gefolgen erhalten freien Abzug und
königliche Ehrenbezeugungen. Erst nach deren Abfahrt
werden die Seebefestigungen von den Piemontesen
besetzt. Die Offiziere der Garnisonen von Gaöta,
Messina und Civitella bei Tronto behalten, wenn sie
in die sardinische Armee eintreten, den bisherigen
Rang; falls nicht, so sollen sie doch vollen Gehalt be
ziehen. Der Garnison Gaötas werden kriegerische
Ehren erwiesen, jedoch bleibt diese in Gefangenschaft
bis zur Übergabe Messinas und Civitellas bei Tronto.
Cialdini hatte die Taktlosigkeit, dem Könige für die
Abreise die piemontesische Fregatte „Garibaldi" an
zubieten.
Am 14. Februar schiffte sich die königliche Fa-
milie auf der französischen Korvette „La Mouette" nach