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Beruf und auch keine Eisenbahnertätigkeit vom Ministerplatz bis zum
Arbeiterstand herunter, die nicht den Körper ungünstig beeinflussen und
damit die Empfänglichkeit für Tuberkulose steigern könnte.
Um so mehr muß man darauf bedacht sein, daß der jugendliche, im
Wachstum befindliche Körper nicht durch ungünstige Lebensbedingungen,
zu frühe und zu schwere Arbeit in feiner Entwicklung gehemmt oder gar
unterdrückt wird. Es ist, ganz abgesehen von der Elternpflicht, eine heilige
Pflicht gegen das Volk, ihm einen körperlich wohlausgebildeten und wider-
standsfähigen Nachwuchs heranzuziehen! Daher sollen wir vor der Wahl
des Lebensberufes überlegen und prüfen, ob der körperliche Zustand eines
jungen Mannes oder Mädchens den Eigenheiten, Anforderungen und
Schädigungen der betreffenden Berufsausübung gewachsen ist. Dies gilt
ganz besonders dann, wenn es sich um erblich Belastete und zur Tuberkulose
Veranlagte handelt. Hier und in allen zweifelhaften Fällen soll der Arzt
gefragt werden, um aus seiner ärztlichen Erfahrung heraus über den
jeweilig geeignetsten Beruf Rat zu erteilen.
Ist der Beruf gewählt, dann kommt alles darauf an, die Schädi-
gungen während der Arbeit einzuschränken und durch eine geregelte,
gesundheitsgemäße Lebensführung nach der Arbeit auszugleichen.
Das erstere geschieht staatlicherseits durch die Gewerbeordnung und Gewerbe-
aufsicht, die über Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit, über die Ruhe-
pausen, über die Staubbeseitigung in Werkstätten und über die Lüftung der
Arbeitsräume, über die Beschäftigung jugendlicher Personen in besonders
gefährdeten Berufen u. dergl. Bestimmungen trifft. Auch die Berufs-
genossenschaften und Arbeitgeber lassen es nicht an Vorschriften und Einrich-
tungen fehlen, um die Gefahren der einzelnen Berufszweige für die Arbeit-
nehmer nach Möglichkeit auszuschalten. Immer aber wird es von dem
Arbeiter selbst abhängen, ob er bei seiner Berufstätigkeit mehr oder weniger
Schaden an seiner Gesundheit nimmt. Denn die besten Einrichtungen für
Lüftung, Staubabführung, Auswurfbeseitigung usw. nützen der Allgemeinheit
und dem Einzelnen nichts, wenn sie nicht vorschriftsmäßig oder über-
haupt nicht benutzt werden. Strafandrohungen, die sich auf das
Beschmutzen der Fußböden mit Lungenauswurf beziehen, bleiben tote Buch-
staben, wenn nicht die in Räumen beschäftigten Mitarbeiter selbst Kontrolle
ausüben und den Schuldigen feststellen und erziehen helfen. Freiheit in
diesen Dingen ist: „unter allen Bedingungen das Vernünftige tun!"
Fürsorge für
Genesende
Jeder, der einmal eine schwere fieberhafte Krankheit durch-
gemacht hat, weiß aus eigener Erfahrung, daß seine körper-
liche Widerstandskraft gegen äußere Einflüsse oft noch Wochen
lang herabgesetzt war. In solchem Erschöpfungszustande bildet der mensch-
liche Körper den denkbar besten Nähr- und Ansiedelungsboden für die
Tuberkelbazillen. Jetzt braucht nicht wie in gesunden Tagen reichlich
Gelegenheit vorhanden zu sein, immer wieder die Bazillen in sich aufzu-