Volltext: Über hessische Ortsnamen

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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 317 
ist mir bekannt, worin dieser wald genannt wäre. 
Dafür kommen zwei urkunden des 11. jh. in betracht, 
eine könig Heinrich 2. vom jahr 1020*), die andere 
Heinrich 4. von 1059 **). Jene von 1020 nennt den 
wald nicht, beschreibt ihn aber unverkennbar nach 
seinem damaligen grösseren umfang, als „forestim 
in comitatu Dodiconis comitis“, im pagus Hessi saxo- 
nicus. Dieselbe urkunde wird auch in der vita Mein- 
nerci (Leibn. 1, 550) ausgezogen. Es sind bei die 
ser grenzangabe mehrere nachher ausgestorbene dör- 
fer, aber auch solche genannt, die noch fortbestehn, 
namentlich Biverbiki, Holthusen, Gunnesburin (Gotts 
büren) und der bach Crumelbiki (Crumbach, unfern 
Knikhagen). Unter den erloschenen villen auch ein 
Reginheresh usun, vielleicht da, wo jetzt die 
Reinbeke lauft, in der gegend von Hombressen ? Die*- 
ser villa erwähne ich darum, weil die zweite urkunde 
von 1059, in offenbarem bezug auf jene ältere von 
1020 von einem foresto Reginhereshuson re 
det. Es ist doch kaum zu glauben, dass aus der 
benennung des untergegangnen, nur einen kleinen 
punct des grossen waldes bildenden dorfes Reginhe 
reshuson dessen allgemeiner name entsprungen wäre, 
zumal Reinhardswald auf ein älteres Reginhartes- 
walt, nicht Reginhereswalt, geschweige Reginheres- 
husirowalt führt. Der Verfasser der zweiten, in Mas 
tricht ausgestellten urkunde scheint also durch die 
villa Reginhereshusun der ersten verführt, und hätte 
bloss Reginhartes schreiben sollen. Die engste zu- 
sammenziehung des dorfnamens würde Reinersen, 
folglich Reinerserwald, nicht Reinertswald liefern, 
aus welchem Reinhartswald dann wieder erweitert 
Böhmers regeta Nr. 1200, Schaten ami. pad. 1, 439. 
**) Böhmer Nr. 1726. Schaten t, 552.
	        
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