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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 317
ist mir bekannt, worin dieser wald genannt wäre.
Dafür kommen zwei urkunden des 11. jh. in betracht,
eine könig Heinrich 2. vom jahr 1020*), die andere
Heinrich 4. von 1059 **). Jene von 1020 nennt den
wald nicht, beschreibt ihn aber unverkennbar nach
seinem damaligen grösseren umfang, als „forestim
in comitatu Dodiconis comitis“, im pagus Hessi saxo-
nicus. Dieselbe urkunde wird auch in der vita Mein-
nerci (Leibn. 1, 550) ausgezogen. Es sind bei die
ser grenzangabe mehrere nachher ausgestorbene dör-
fer, aber auch solche genannt, die noch fortbestehn,
namentlich Biverbiki, Holthusen, Gunnesburin (Gotts
büren) und der bach Crumelbiki (Crumbach, unfern
Knikhagen). Unter den erloschenen villen auch ein
Reginheresh usun, vielleicht da, wo jetzt die
Reinbeke lauft, in der gegend von Hombressen ? Die*-
ser villa erwähne ich darum, weil die zweite urkunde
von 1059, in offenbarem bezug auf jene ältere von
1020 von einem foresto Reginhereshuson re
det. Es ist doch kaum zu glauben, dass aus der
benennung des untergegangnen, nur einen kleinen
punct des grossen waldes bildenden dorfes Reginhe
reshuson dessen allgemeiner name entsprungen wäre,
zumal Reinhardswald auf ein älteres Reginhartes-
walt, nicht Reginhereswalt, geschweige Reginheres-
husirowalt führt. Der Verfasser der zweiten, in Mas
tricht ausgestellten urkunde scheint also durch die
villa Reginhereshusun der ersten verführt, und hätte
bloss Reginhartes schreiben sollen. Die engste zu-
sammenziehung des dorfnamens würde Reinersen,
folglich Reinerserwald, nicht Reinertswald liefern,
aus welchem Reinhartswald dann wieder erweitert
Böhmers regeta Nr. 1200, Schaten ami. pad. 1, 439.
**) Böhmer Nr. 1726. Schaten t, 552.