© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 317
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serer abhängigkeit gewesen *); als das gewöhnli
che grundeigenthum. Die benennung leimesgut geht
nicht auf die abgabe; vielmehr auf bestellung und
Verleihung. Manches kann sich mit der zeit verän
dert haben y und weitere urkundliche aufschlüsse aus
jedem Jahrhundert bleiben wünschenswert!!.
EBENETTE.
Die nai wensform medumsland gemahnt an die alte
r spräche wie an das alte recht; folgende wahrneh-
mutig hat bloss grammatischen belang. Auf der eb-
eln&tj&tvafnet wbl. 1834^ 174; in der ebnetten 1834, 147.
iti 1805 ; 93 bei Sontra. In der ebenöth; Gemündet!
a * ^ osent ^ a ^ Marb. wbl. 1830; 702. Unverkennbar
Cj \ |. das ahd. wort ebanöd; ebanöti (planities) Graff
DCfcyn.ljH J Qg > .
Wwzt. SONTRA./ =
Die erwähnung dieses Städtchens lenkt mich auf
den Ursprung seines namens. Ohne zweifei heisst
Sontra nach dem flüsschen Sunter ; an dem es liegt. |
Für einen fluss schickt sich aber nicht die in den
Wörtern sonder (seorsim); sondern (separare) ent
haltene Vorstellung. Vielmehr scheinen sunter und
sontra erweicht aus schunter; schontra; und ich wette
alles; in alter zeit lauteten beide scuntira;scun- ^
tara. Nicht anders entspringt unser heutiges sollen
aus sculan und neben scharf; ahd. scarf galt schon |
frühe die erweichte form sarf. S c u n t i r a ist tref
fende benennung eines flusses oder bacheS; und be- i
deutet: die schnelle; eilende; rasche; altn. skunda fes-
tinare; skundari Cursor; ags. scyndan festinare; Beo-
vulf 1829. 5136; schwed. skynda celerare; dän. skynde
sig. ahd. kenne ich nur den transitiven begriff scun-
*)' Eichhorn im deutschen privatrecht 261 zäh& die medums-
güter unter die einzelnen arten der leihe bei den bauergütern;
ohne sie jedoch näher zu erörtern.