Full text: Über Schule, Universität, Academie

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Jacob Grimm 
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nach anerkannt, und auf den ersten blick erscheint der abgang der drei ersten 
facultäten in der academie ein nachtheil; er wird sich bei genauerer Betrach 
tung als ein Vorzug erweisen. 
Wenn unser Statut die academie verweist auf „die allgemeinen Wissen 
schaften”, so will das nichts anderes bedeuten als jene Beschränkung. Mir 
entgeht, ob dieser ausdruck, wie ich vermute, einem „Sciences universelles” 
abgeborgt ist, man hätte die älteren reglements de l’academie nachzuschlagen, 
doch das jetzt gültige Pariser meidet ihn und zählt deutlicher alle einzelnen 
der academie zuständigen Wissenschaften auf, unter welchen nicht das ge 
ringste von theologie, jurisprudenz und medicin erwähnt wird. Auch in 
allen übrigen mir bekannten academien, den jüngstgestifteten zumal, finden 
sich diese drei Wissenschaften nie als bestandtheil genannt. 
Ihre absonderuüg kann nicht so gemeint sein, dafs theologen, juristen, 
ärzte persönlich ausgeschlossen seien; in unserm kreise gerade verehren wir 
vorragende männer dieser drei ersten facultäten als höchst thätige mitglieder. 
blofs ihre facultätswissenschaft als solche ist es, die unacademisch erscheint. 
Wir besitzen eine physicalischmathematische und philosophischhistorische 
classe, keine theologische, juristische, medicinische. In unsern denkschrif- 
ten gibt es nur physicalische, mathematische, philologischhistorische ab- 
handlungen; von ausbildung der philologie war unmittelbar auch die fran 
zösische academie ausgegangen und andere Wissenschaften hatten sich 
allmälich angereiht. 
Es leuchtet ein, dafs jene drei facultätswissenschaften keine sind noch 
sein können im sinne der academischen. Entkleidet man sie dessen, was in 
ihnen schon andern Wissenschaften angehört, so bleibt ihnen eine feste, un 
bewegliche Satzung zurück, die hei noch so hohem werthe wissenschaftliches 
gehalts ermangelt. Man nehme der theologie kirchengeschichte, orientalische 
und classische Sprachstudien und moral, welche bereits stücke der historie, 
philologie und philosophie sind, oder der jurisprudenz ihre überreiche rechts- 
geschichte, die einen glänzenden theil aller und jeder geschichtsforschung 
bildet, und deren gegensatz das naturrecht; so sieht sich der theolog auf sein 
dogma, der rechtsgelehrte auf sein ständiges gesetzbuch gewiesen, denen sie 
beide geltung verschaffen möchten und die nur der lehre, nicht mehr des 
unendlichen forschens bedürfen. Die heilkunde fordert zur erkenntnis der 
krankheiten und arzneien umfassende Studien in der naturgeschichte und
	        

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