Full text: Rede auf Schiller

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der langjährige bimd beider dichter mit einer bewährten, feststehenden, 
rührigen buchhandlung ist ihnen sicher heilsam und erwünscht gewesen, hat 
aber im verlauf der zeit unserer literatur eben keinen vortheil gebracht. 
In diesem augenblick regt sich der schmerzliche gedanke mit aller 
stärke, wir lassen jeden von selbst thun was er zu thun hat, doch niemand 
kann uns auferlegen ein befremden zurück zu halten darüber, dasz zur rechten 
zeit, wo es vorzüglich wirken mochte und freigebige austheilungen, gleich 
sam eine schuld abtragende, an behörige orte hätten erfolgen sollen, es un 
terblieb. in hinterlassenen werken groszer dichter flieszt bei unaufhörlich 
steigender theilnahme ihren Verlegern ein alles masz überschreitender ge 
winn zu, der sich aus dem ersten darüber abgeschlossenen vertrage gar nicht 
mehr ableiten läszt. kein schriftsteiler kann die künftigen erfolge und er- 
träge seiner werke im voraus überschauen, noch hat er was von ihm eigent 
lich dem ganzen publicum hingegeben wurde, auf immerhin ins eigenthum 
des ihm zur hand gegangnen buchhändlers gewiesen: das eigenthum der weit 
ist das höhere und gröszere ansprüche flieszen daraus her, als sogar die er 
ben und nachkommen besitzen, wenn billig und selbstverständlich scheint, 
dasz bei leibesleben ein autor die frucht neuer ausgaben mitgeniesze, auch 
dasz nach seinem tode eine zeitlang noch der erwachsende vortheil zwischen 
erben und Verleger getheilt und beiden gern gegönnt werde; so hat doch die 
gesetzgebung das bedürfnis gefühlt fristen anzusetzen, nach deren ablauf diese 
Schriften gemeingut werden, fortan auch von mehrern buchhändlern verlegt, 
von andern Schriftstellern bearbeitet werden dürfen, genau wie es bei weit zu 
rückliegenden werken des alterthums geschehen mag. dann wird aller erfolg 
von dem werth der aufgewandten kritik und der ausstattung der neuen 
ausgaben abhängen. 
Das gebrechen ist nun jetzt, dasz jene gesetzlich anberaumten fristen 
durch sonderprivilegien und erstreckungen derselben aufgeschoben, hinge 
halten und vereitelt zu werden pflegen, die reinigung der texte aber langsam 
vorschreitet, darf ich einen kurzen, dürren bericht einschalten von dem 
stand auf dem die dinge sich befinden? es ist nöthig, damit man sich kei 
ner teuschung darüber hingebe, eingegangner erkundigung zufolge wurde 
ein privileg gegen den nachdruck der werke Schillers durch eine preuszische 
cabinetsordre vom 8 febr. 1826 den hinterbliebenen erlheilt auf 25 jahre, 
ein bundesbeschlusz vom 23 nov. 1838 dagegen bewilligte den schillerschen
	        
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